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Sonderurlaub für Sportbegeisterte zur WM 2018? Wer darf und wer nicht?

Endlich wieder ein Fußballgroßereignis und ich bin ja der beste Fan der Welt, da bekomme ich doch bestimmt Sonderurlaub von meinem Arbeitgeber. Den Zahn muss ich Ihnen leider ziehen. Hier besteht kein besonderer Sonderurlaubsanspruch für Arbeitnehmer. Es gilt das, was grundsätzlich zum Urlaub im Arbeitsrecht gilt: Jeder Arbeitnehmer kann Urlaub einreichen für die Zeit, die er sich wünscht. Das steht im § 7 BUrlG drin. Jetzt kann der Arbeitgeber den Urlaub nur versagen, wenn dringende betriebliche Belange dagegen sprechen. Ein solcher dringender betrieblicher Belang könnte aber zu Zeiten einer WM oder EM vorliegen, wenn nämlich schon ganz besonders viele Arbeitnehmer Urlaub eingereicht haben, denn Sie sind sicher nicht der auf diese Idee kommt. Dann, wenn faktisch der Betrieb stillstehen würde, weil alle Arbeitnehmer Urlaub nehmen wollen, kann er Ihnen Urlaub tatsächlich auch untersagen. **Übrigens:** Bei Urlaubsansprüchen und Streitigkeiten darüber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern ist der Betriebsrat ja mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG. Auch unbezahlter Urlaub darf nur genommen werden, wenn er vom Arbeitgeber genehmigt wurde.

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