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Public Viewing trotz Krankschreibung - Bei Arbeitsunfähigkeit Fußball schauen?

Endlich wieder ein Fußballgroßereignis und ich muss aber arbeiten... Die Spiele werden alle übertragen zu einer Zeit, wo ich meine Schichten habe. Moment mal, da merke ich aber, mir geht's eh nicht so gut, da lass ich mich doch am besten krank schreiben. Vorsicht! Wer sich natürlich krank schreiben lässt, ohne wirklich krank zu sein, der begeht eine vertragliche Pflichtverletzung und kann abgemahnt, im Zweifelsfall sogar gekündigt werden. Wenn man aber wirklich krank ist, dann darf man natürlich auch zu Hause bleiben. Und zu Hause kann der Kai natürlich auch Fußball schauen vorm Fernseher, das ist gar kein Problem, denn während der Krankheit darf der Arbeitnehmer alles machen, was der Genesung nicht zuwiderläuft. Fraglich deswegen, ob er zu einem sportlichen Großereignis, wie zu einem Public Viewing auf dem städtischen Marktplatz, gehen kann. Grundsätzlich dürfte man wohl annehmen, dass wenn man gröhlend, Bier trinkend bei einem Public Viewing steht, nicht wirklich genesen kann, das also der Genesung zuwiderläuft. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an, was für eine Arbeitsunfähigkeit liegt eigentlich vor und ist das etwas, was ich jetzt machen kann, ohne dass ich Gefahr laufe, die Genesung zu verschleppen oder nicht. Mindestens aber hat es einen faden Beigeschmack und erweckt einen komischen Eindruck für den Arbeitgeber, wenn man Bier trinkend und pöbelnd, vielleicht jubelnd nach einem Tor der heimischen Mannschaft, dem Arbeitgeber in die Arme fällt beim Public Viewing. Dann wird er sich Gedanken machen, ob wirklich die Krankschreibung berechtigt ist. Also im Idealfall bleibt man zu Hause und schaut das Spiel auf dem heimischen Sofa.

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