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Fußball Weltmeisterschaft im Büro anschauen?

Das Warten hat ein Ende, endlich startet wieder ein Fußballgroßereignis und wir wollen alle mit dabei sein. Blöd nur, dass wir arbeiten müssen. Das Tippspiel ist organisiert, das Büro ist in Schwarz-Rot-Gold gekleidet und die Trikots sind übergeworfen. Aber darf man während der Arbeitszeit Fußball schauen? Nein, grundsätzlich natürlich nicht. Während der Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer zu arbeiten. Zumindest wenn er sich nicht gerade zur Pause ausgestempelt hat. Ein solcher Fall wurde auch vor kurzem verhandelt vom LAG Köln. Da ging es um einen Zerspanungsmechaniker, der hatte während der Arbeitszeit kurz bei einem Kollegen auf dem Computer einen Livestream im Fußball verfolgt und wurde dabei vom Arbeitgeber ertappt. Jetzt hat der Arbeitgeber ihn abgemahnt und der Arbeitnehmer sagte: *"Da war ich nur ganz kurz, hab drauf geschaut, das rechtfertigt keine Abmahnung, die möchte ich bitte aus der Personalakte entfernt haben."* Jetzt wurde sich drüber gestritten und das Gericht war der Auffassung, die Abmahnung ist berechtigt. Es konnte dem Arbeitnehmer zwar nicht nachgewiesen werden, dass er jetzt ewig lang geschaut hat, aber jedenfalls hielt es das Gericht für erwiesen, dass er 30 Minuten am Arbeitsplatz des Kollegen diesen Livestream verfolgt hatte und das reichte dem Gericht im Rahmen einer Angemessenheitsentscheidung, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnen durfte. Denn während der Arbeitszeit hat man zu arbeiten, das ist schließlich die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers. Wenn Ihr Arbeitgeber auch Fußballfan ist und das toleriert, dann sollten Sie, um sicherzugehen, das vorher mit dem Arbeitgeber geklärt haben und dann in Ruhe Fußball schauen.

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