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Die Rechte der Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Recht #6: Ihr Hinzuziehungsrecht Nicht nur Sie können Ihren Stellvertreter möglicherweise heranziehen für die SBV-Arbeit. Auch der schwerbehinderte Mensch kann Sie hinzuziehen in seine eigenen Angelegenheiten. Zum Beispiel bei der Einsichtnahme in die Personalakte. Sie wissen das oder Sie wissen es noch nicht: Jeder Arbeitnehmer, natürlich auch jeder Schwerbehinderte, darf bei einem berechtigten Anlass jederzeit seine Personalakte einsehen. Er muss das wiederum nicht als einsamer Wolf tun. Er darf ein Betriebsratsmitglied dabei hinzuziehen und Sie, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Betrieb. Recht #7 der SBV: Ihr Teilnahmerecht Jetzt wird es spannend! Sie wissen es: Der Betriebsrat, der hat Sie auf jede Sitzung einzuladen. Und zwar unabhängig von der Frage, ob auf dieser Betriebsratssitzung überhaupt über schwerbehinderte Menschen gesprochen wird oder nicht. Sie sind, wenn Sie das wollen, auf jeder Betriebsratssitzung mit dabei. Oder, wenn Sie verhindert sind, dann schicken Sie Ihren Stellvertreter. Wenn ich von Betriebsratssitzungen spreche, dann meine ich damit auch die Sitzungen sämtlicher Ausschüsse des Betriebsrats, zum Beispiel eines Betriebsausschusses oder eines Personalausschusses. Vielleicht gibt es bei Ihnen auch einen sogenannten Wirtschaftsausschuss. All diese Ausschüsse müssen Sie einladen. Auf den Sitzungen selbst haben Sie Rederecht, Sie dürfen also Ihre Meinung kundtun. Sie haben kein Stimmrecht, wohl aber können Sie die Tagesordnung mitbestimmen. Nicht die Tagesordnung der Sitzung, auf der Sie sich gerade befinden. Wohl aber die Tagesordnung von der nächsten Sitzung. Wenn Sie etwas erreichen wollen auf den Betriebsratssitzungen, dann müssen Sie Überzeugungsarbeit leisten. Sie müssen die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder, da Sie selbst kein Stimmrecht haben, auf Ihre Seite bekommen. Damit Sie auch wissen, ob Ihnen das gelungen ist, lassen Sie sich bitte bei Abstimmungen nicht hinausschicken. Manche Betriebsratsmitglieder sind zu Unrecht, wie ich finde, der Meinung, dass die Abstimmungen nicht mehr Teil der Betriebsratssitzung ist. Das Gegenteil ist richtig. Die Abstimmung auf einer Betriebsratssitzung ist das Filetstück, das eigentliche Herzstück der Betriebsratssitzung. Ich würde also bleiben. Ein Hinweis noch: In der Praxis wird manchmal übersehen, dass es nicht nur Ausschüsse des Betriebsrats gibt, sondern auch sogenannte gemeinsame Ausschüsse zwischen Betriebsrat einerseits und Arbeitgeber andererseits. Sogenannte Kommissionen. Sie ahnen es: Auch zu jeder Kommissionssitzung sind Sie als Vertrauensperson einzuladen. Recht #8 - 10 der SBV erfahren Sie im Video!

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