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Urlaubssperre angeordnet - Und jetzt? Kein Urlaub für die Arbeitnehmer?

**Daniela Volley:** Wie ist es mit einer angeordneten Urlaubssperre?: Auf Grund einer städtischen (einmaligen) Veranstaltung,die an einem Wochenende durchgeführt wird, wird allen Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen vor und einschließlich dem Veranstaltungswochenende der Urlaub untersagt. Dies wäre bei der Urlaubsplanung für jeden zu berücksichtigen. Somit sind die Angestellten verpflichtet, zur Organisation sowie bei der Durchführung der VA teilzunehmen. Die Stunden,die der AN für die VA eingesetzt wird, werden als "Plusstunden" gutgeschrieben. **Play Store:** Nun, wir als Außendienstmitarbeiter haben ja keine erste Tätigkeitsstätte und bei uns werden Dienstfahrten zu/von den Kunden auch vergütet. Was mit nicht in den Kopf gehen will, ist wieso ich die Fahrt zum Betrieb nicht bezahlt bekomme. Das sind für mich speziel immerhin 5 Stunden Fahrzeit. Das müsste doch auch Arbeitszeit sein wenn kein erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Unser Betriebsrat schweigt zu dem Thema und das bei einer Firma mit über 10.000 Mitarbeitern und 10% im Aussendienst. Können sie mir hier bitte Klarheit in meinen Kopf bringen. Vielen Dank **Il Tenore:** Ich finde das mit der Vorlage nach 3 Tagen immer total verwirrend. Muss diese dann ab dem 1. Tag gelten aber ich habe 3 Tage Zeit sie meinem Arbeitgeber zu bringen oder muss sie erst ab dem 4. Tag gelten, das heißt ich kann drei Tage krank sein ohne zum Arzt gehen zu müssen?? **Oliver Bode:** Hallo ion ich hatte heute eine Frage bei der IHK also Ich arbeite 40 Stunden in der Woche und ich möchte gerne noch lkw fahren wie lange darf noch lenken in der Woche? Gruß

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