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Wo sind die Grundlagen der Geschäftsführung des Betriebsrats geregelt?

Wo sind eigentlich die Grundlagen der Geschäftsführung des Betriebsrats geregelt? Ganz klar: Im Betriebsverfassungsgesetz Und wie mein alter Prof immer so gern zu sagen pflegte: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Der dritte Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes ist überschrieben mit Geschäftsführung des Betriebsrats. Und die §§ 26 ff., die sagen dann ganz viel darüber hinaus: - Dass man aus der Mitte des Betriebsrats einen Vorsitzenden wählen soll und einen Stellvertreter, denn der vertritt den Betriebsrat nach außen hin und nimmt Erklärungen entgegen im Rahmen der gefassten Beschlüsse, - dass man einen Betriebsausschuss bilden soll, der sich um die laufenden Geschäfte kümmert, zumindest wenn man neun oder mehr Gremiumsmitglieder hat, - dass man Aufgaben auch auf Ausschüsse übertragen kann und - dass man Arbeitsgruppen bilden kann, - wie, wann man Sitzungen einberuft, Betriebsratssitzungen, und - wer da kommen darf, - wie man Beschlüsse fasst, mit was für Mehrheiten und - dass man sich eine Geschäftsordnung geben soll, - dass man ein Protokoll während der Betriebsratssitzung schreiben muss und - bis hin zur Kostenübernahme, dass nämlich der Arbeitgeber die Kosten der laufenden Geschäftsführung des Betriebsrats auch zu übernehmen hat. Sie sehen, es hilft, wenn man sich mit dem Gesetz vertraut macht.

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