12.056 Aufrufe | vor 7 Jahren

Welche Nachteile habe ich als Betriebsrat?

Welche Nachteile habe ich eigentlich als Betriebsrat? Finanziell gar keine. Und wie wirkt sich das Betriebsratsamt auf meine Karriere aus? Überhaupt nicht. Dafür sorgen § 37 Abs. 4 und § 37 Abs. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach § 37 Abs. 4 (BetrVG) orientiert sich die Höhe des Einkommens von Mitgliedern des Betriebsrates innerhalb Ihrer Amtszeit und ein Jahr danach an dem Einkommen vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Und gemäß § 37 Abs. 5 (BetrVG) dürfen Sie während Ihrer Amtszeit und ein Jahr danach auch nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die denen vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung entsprechen. Das klingt ja einfach, ist es aber nicht. In der Praxis bestehen große Schwierigkeiten schon den vergleichbaren Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung zu finden. Typischerweise vertritt nämlich der Arbeitgeber eine ganz andere Auffassung zur Vergleichbarkeit als der betroffene Arbeitnehmer. Das Ergebnis sind dann jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien, die nicht nur Zeit und Nerven kosten, sondern auch selten geeignet sind, dass die Parteien ihre Zuneigung zueinander steigern. Deswegen mein Tipp an Sie: Vereinbaren Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, idealerweise zu Beginn Ihrer Amtszeit, welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen zu Ihnen vergleichbar sind. Und wenn vergleichbare Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen, dann sollten Sie immer wieder diese Liste der vergleichbaren Arbeitnehmer, die nennt man auch "Referenzarbeitnehmer", aktualisieren und korrigieren. Und dann sollte eigentlich alles geregelt sein, was mit der Höhe Ihres Einkommens zusammenhängt.

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text