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Wie viele Betriebsratsmitglieder müssen an einer Betriebsversammlung teilnehmen?

In § 42 Betriebsverfassungsgesetz steht, dass der Vorsitzende des Betriebsrates die Betriebsversammlung leitet. Aber darüber hinaus ist nicht geregelt wie viele Mitglieder, wenn sie ein größeres Gremium sind, bei der Betriebsversammlung anwesend sein müssen. Jedenfalls spricht der Paragraf 43 der die Betriebsversammlung dann im näheren regelt, immer nur vom Betriebsrat. Jetzt könnte man argumentieren der Betriebsrat besteht aus allen seinen Mitgliedern, andererseits wissen wir, dass der Betriebsrat zum Beispiel im Rahmen von Beschlüssen auch nicht komplett sein muss, um agieren zu können. Insofern ist meine Rechtsauffassung, dass der Betriebsrat also mindestens mit einer Person bei einer Betriebsversammlung sein muss, zu mehreren Betriebsräten müssen sie aber nicht sein, damit eine Betriebsversammlung durchgeführt werden kann. allerdings, liebe Betriebsräte, sollten sie alle anwesend sein, schließlich sind sie die Arbeitnehmer-Vertreter und wurden von ihren Arbeitnehmern auch gewählt und sollten sich präsent zeigen. Wenn Sie aber nicht bei einer Betriebsversammlung sind, löst das keine Pflichtverletzung aus und sie können auch nicht ihr Amt verlieren nach § 23 Absatz 1 weil es sich hier nicht um eine grobe Pflichtverletzung handelt. Übrigens, normale Arbeitnehmer müssen auch nicht zu einer Betriebsversammlung gehen, allerdings müssen sie dann ihrer Arbeitspflicht nachkommen.

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