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Kann der Arbeitgeber die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern erzwingen?
In großen Betrieben mit einer großen Anzahl von Arbeitnehmern kann es sein, dass so viele Betriebsrats-Aufgaben anfallen, dass ein einzelnes Betriebsratsmitglied gar nicht mehr dazu kommt, seiner Arbeit als Arbeitnehmer nachzukommen. Diese typische Konstellation in größeren Betrieben hat der Gesetzgeber gesehen. Er hat daher entschieden, dass in größeren Betrieben einzelne Betriebsratsmitglieder auch insgesamt, also über die gesamte Zeit ihrer Amtsperiode hinweg von ihrer Arbeitspflicht als Arbeitnehmer freigestellt werden können. Aber: Kann auch der Arbeitgeber verlangen, dass ein Mitglied aus dem Betriebsrat freigestellt wird?
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