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BEM Gespräch: Einmal ist keinmal - Das Wiederholungs-BEM und seine Tücken
Ich habe ein Anschreiben von einem Mandanten mitgebracht. Ich darf Ihnen das mal vorlesen. Hier schreibt mein Lieblingsmandant: „Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, am 10.03.2017 erhielt ich von der Frau W. aus H., für mich vollkommen unterwartet, die Einladung zu einem erneuten BEM Gespräch. Ja hört das denn niemals auf? Ich soll mich jetzt binnen vier Wochen schriftlich äußern, ob ich an einem solchen weiteren Gespräch interessiert bin. Was soll ich antworten?“
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