Bei der Frage, ob der Arbeitgeber bei der Beschlussfassung anwesend sein darf, hat sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf dagegen entschieden.
Bei der Frage, ob der Arbeitgeber bei der Beschlussfassung anwesend sein darf, hat sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf dagegen entschieden.