Genauso, wie jedes Betriebsratsmitglied übt auch der Betriebsratsvorsitzende ein Ehrenamt aus und zwar unentgeltlich, so steht es in § 37 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Sie erhalten also kein zusätzliches Gehalt, aber werden natürlich so weiter bezahlt, wie bei voller Arbeitsleistung, inklusive aller Zulagen und Zuschläge. Was Sie aber in jedem Fall mehr bekommen, ist Verantwortung und Anerkennung und das ist ja unbezahlbar.