Urteile zu wirtschaftlichen Angelegenheiten

Arbeitgeber muss Streikaufruf auf Firmenparkplatz dulden

1 AZR 12/17 BAG vom 20. Nov. 2018

Das Streikrecht umfasst die Befugnis einer streikführenden Gewerkschaft, die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebes anzusprechen. Eine solche Aktion kann mangels anderer Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf einem vom bestreikten Arbeitgeber vorgehaltenen Firmenparkplatz vor dem Betriebsgebäude zulässig sein.

Sozialplandotierung - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Unternehmensbezug, wirtschaftlich verflochtene Unternehmen - Finanzierungsverantwortung der Muttergesellschaft - Bemessungsdurchgriff auf das Vermögen der Muttergesellschaft oder eines dritten Unterne

LArbG 21 TaBV 1372/17 vom 18. Okt. 2018

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Aufstellung eines Sozialplans.

Gewerkschaftswerbung - Ordnungsverhalten - Mitbestimmung des Betriebsrats

LAG 9 TaBV 7/18 vom 24. Aug. 2018

Die Beteiligten streiten über einen Unterlassungsanspruch.

Widerruf einer Dienstwagenüberlassung aus wirtschaftlichen Gründen

LAG 13 Sa 304/17 vom 28. März 2018

Die Parteien streiten über den Widerruf eines auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens.

Streikposten auf Betriebsparkplatz - Unterlassungsanspruch

LAG 24 Sa 979/16 vom 29. März 2017

Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Gewerkschaft, die gegen die Klägerin einen Arbeitskampf führt, berechtigt ist, auf einem von ihr gepachteten Parkplatz, der Teil ihres Betriebsgeländes ist, Streikposten aufzustellen. 

Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Gründung einer Gesellschaft (hier: OHG) zur Verschleierung eines Beschäftigungsverhältnisses - Scheingesellschaft

SG S 11 R 1878/16 vom 6. Dez. 2016

Ein Gartenbauunternehmen beschäftigte vier Jahre lang drei rumänische Staatsangehörige. Sozialversicherungsbeiträge wurden nicht abgeführt.

Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

BAG 6 AZR 405/15 vom 19. Juni 2016

Wird der Betriebsrat vor einer Massenentlassung im Rahmen des Konsultationsverfahrens entgegen § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG nicht über die betroffenen Berufsgruppen unterrichtet, kommt eine Heilung dieses Verfahrensfehlers durch eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats in Betracht, wenn wegen einer Betriebsstilllegung die Entlassung aller Arbeitnehmer beabsichtigt ist und der Betriebsrat hierüber ordnungsgemäß unterrichtet wurde.