
Ratgeber Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagen für ein erfolgreiches BEM
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement betrifft jeden Betriebsrat. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet Arbeitnehmern, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten. Dabei soll die Arbeitsunfähigkeit des erkrankten Arbeitnehmers überwunden und die langfristige Erhaltung seines Arbeitsplatzes sichergestellt werden. Hier hat auch der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Welche Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsrat im BEM hat, was Sie bei der Vorbereitung und Durchführung beachten müssen und wie Ihr BEM zum Erfolg wird, erfahren Sie in unserem Ratgeber!
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