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Trotz "Rotzlappenbefreiung" fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung!
Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat. Unsere Fachreferenten Lina Goldbach und Fabian Baumgartner klären euch auf!
Themen in der heutigen Folge:
Und das trotz Attest! Sind denn nun Atteste nichts mehr wert? Das kann man nicht verallgemeinern!
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de//br258
Webinar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/on258