466 Aufrufe | vor 6 Jahren
BetriebsratHEUTE - Geld verdienen mit dem AGG - Geht das?
Ist es möglich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Geld zu verdienen?
So lautet wahrscheinlich das Geschäftsmodell eines 45-jährigen Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Gegen ihn und seinen Bruder wird momentan ein Strafprozess wegen Betrugs geführt.
Die Themen für Heute:
Wenn etwas arbeitsrechtlich erlaubt ist, kann es strafrechtlich nicht verboten sein
Arbeitsrechtlich sind Schadensersatzklagen nach dem AGG möglich, wenn der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen hat
Das Benachteiligungsverbot nach § 7 AGG
Höhe des Schadensersatzanspruchs nach § 15 AGG
Was hat der Betriebsrat mit Stellenausschreibungen zu tun?
Allgemeine Überwachungsfunktion nach § 80 Abs. 1 Nr. 1
Zustimmung verweigern nach § 99 Abs. 2 Nr. 1
Interne Stellenausschreibungen nach § 93 verlangen Betriebsräte sollten mit dem Arbeitgeber gemeinsam dafür sorgen, dass nicht gegen das AGG verstoßen wird
"Diskriminierungs-Klassiker" in Stellenausschreibungen