Betriebsvereinbarung zum Thema Gleichbehandlung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß §§ 75, 80 BetrVG vereinbart:

  1. Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichten sich, im Betrieb jegliche Form von Ungleichbehandlung in Bezug auf Rasse, Religion, Farbe, Nationalität, Herkunft, persönliche Lebensverhältnisse, Alter und Geschlecht zu bekämpfen.
  2. Pflicht der Beschäftigten ist es, die integrierte Gemeinschaft am Arbeitsplatz zu fördern und die Harmonie der Rassen zu pflegen. Alle Mitarbeiter sollen eine faire und gleiche Behandlung erfahren. Dies gilt insbesondere auch für die Auswahl von Bewerbern sowie die Einstellung und Beförderung von Arbeitnehmern.
  3. Arbeitgeber und Betriebsrat treten gemeinsam für ein Vorgehen gegen sexuelle Belästigung ein, da derartige Verhaltensweisen als unfair und diskriminierend einzustufen sind.
  4. Zum Erreichen dieser Ziele ist die regelmäßige Kontrolle des Verhaltens gegenüber besonders schutzbedürftigen Beschäftigten erforderlich. Zu diesem Zweck sollen Arbeitgeber und Betriebsrat mit Hilfe der Gewerkschaften gemeinsame Gremien auf der Betriebsebene oder vergleichbarer Ebene errichten. Der Arbeitgeber wird dem Betriebsrat und den Gewerkschaften eine Kopie des jährlichen Berichts über statische Daten zur Chancengleichheit zur Verfügung stellen.
  5. Jeder Beschäftigte, der sich direkt oder indirekt unfair behandelt fühlt, kann seine Beschwerde in den dafür vorgesehenen Verfahren vortragen. Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichten sich, eine befriedigende Lösung zu finden und den Beschwerdeführer vor Angriffen zu schützen.
  6. Diskriminierendes Verhalten wird vom Arbeitgeber mit einer Abmahnung, in Wiederholungsfällen mit einer fristgerechten Kündigung oder in schweren Fällen sogar mit einer fristlosen Kündigung geahndet.
  7. Der Arbeitgeber wird in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und den Gewerkschaften Weiterbildungen im Bereich Chancengleichheit für alle Beschäftigten anbieten. Die Kursinhalte richten sich nach dem jeweiligen betrieblichen Bedarf.
  8. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.