Ein Kollege erhält einen Ausgleichsruhetag für einen Feiertag. Nun fällt dieser auf einen Samstag. Er hat aber Nachtschicht vom Freitag 22.00 Uhr bis Samstag 06.15 Uhr. Meiner Meinung nach ist somit der Samstag KEIN Ausgleichsruhetag mehr, da er in den Tag rein arbeiten muss. Richtig? Wo finde ich genauere Angaben dazu? Ich finde nix in den Gesetzbüchern...