Erstellt am 15.08.2017 um 07:03 Uhr von nicoline
*Meiner Meinung nach ist somit der Samstag KEIN Ausgleichsruhetag*
Korrekt. Ein Ausgleichstag ist es nur, wenn im Anschluß an die Arbeit eine mindestens 11/10 stündige Ruhezeit liegt und daran im Anschluß 24 Std. frei.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/feiertag3.htm
Erstellt am 15.08.2017 um 10:57 Uhr von BRHamburg
Da stellt sich aber die Frage ob der Sonntag auch ein Ausgleichstag sein kann? Denn wenn man deine Antwort zu Grunde legt haben wir Sa 6:15 Uhr Feierabend - > 11 Stunden Ruhezeit= Samstag 17:15 Uhr -> 24 Stunde Ruhetag = Sonntag 17:15 Uhr. Nur ist das dann zulässig das der Ruhetag zu einen großen Teil auf einen Sonntag fällt. Ich war bisher der Meinung das Ersatzruhetage auf ein Werktag fallen müssen. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Erstellt am 15.08.2017 um 12:21 Uhr von pummelfee
Wenn er am Samstag arbeitet kann das natürlich kein Ausgleichstag sein, denn er arbeitet ja am Samstag, ob früh oder spät ist doch Pups egal. Sonntage sind keine Ausgleichstage, da diese auf einen Werktag fallen müssen. Wenn ich mich recht entsinne muss innerhalb 14 Tagen ein Ausgleichstag gewährt werden (Mo bis Sa), allerdings nur, wenn ....kuckst du hier: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung