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Ausgleichsruhetag

BM
BR Mensch
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege erhält einen Ausgleichsruhetag für einen Feiertag. Nun fällt dieser auf einen Samstag. Er hat aber Nachtschicht vom Freitag 22.00 Uhr bis Samstag 06.15 Uhr. Meiner Meinung nach ist somit der Samstag KEIN Ausgleichsruhetag mehr, da er in den Tag rein arbeiten muss. Richtig? Wo finde ich genauere Angaben dazu? Ich finde nix in den Gesetzbüchern...

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

15.08.2017 um 09:03 Uhr

Meiner Meinung nach ist somit der Samstag KEIN Ausgleichsruhetag Korrekt. Ein Ausgleichstag ist es nur, wenn im Anschluß an die Arbeit eine mindestens 11/10 stündige Ruhezeit liegt und daran im Anschluß 24 Std. frei. http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/feiertag3.htm

B
BRHamburg

15.08.2017 um 12:57 Uhr

Da stellt sich aber die Frage ob der Sonntag auch ein Ausgleichstag sein kann? Denn wenn man deine Antwort zu Grunde legt haben wir Sa 6:15 Uhr Feierabend - > 11 Stunden Ruhezeit= Samstag 17:15 Uhr -> 24 Stunde Ruhetag = Sonntag 17:15 Uhr. Nur ist das dann zulässig das der Ruhetag zu einen großen Teil auf einen Sonntag fällt. Ich war bisher der Meinung das Ersatzruhetage auf ein Werktag fallen müssen. Oder habe ich hier einen Denkfehler?

P
pummelfee

15.08.2017 um 14:21 Uhr

Wenn er am Samstag arbeitet kann das natürlich kein Ausgleichstag sein, denn er arbeitet ja am Samstag, ob früh oder spät ist doch Pups egal. Sonntage sind keine Ausgleichstage, da diese auf einen Werktag fallen müssen. Wenn ich mich recht entsinne muss innerhalb 14 Tagen ein Ausgleichstag gewährt werden (Mo bis Sa), allerdings nur, wenn ....kuckst du hier: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

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