BR
Hallo,, guten Morgen
Kollege hatte 2 Überlastunganzeigen abgegeben. Hat Chef mehrmals angesprochen, das er nicht mehr so lange stehen kann.
BR wurde informiert, BR kümmert sich nicht .
BR sagt er will erst mit Chef reden was er dazu sagt.
Kollege muss weiterhin die Arbeit verrichten wird von seitens der Vorgesetzten keine Rücksicht genommen.
Was macht der Kollege jetzt.
BR hält zu Chef. Wird hier keine Möglichkeit geben , das der Kollege Erleichterung bekommt.
Es gibt klare rechtliche Hebel – sowohl für den Kollegen als auch für den Betriebsrat. Wenn der BR aktuell untätig bleibt, sollte der Kollege parallel eigene Schritte gehen und den BR rechtlich „in die Spur“ bringen.
Rechtliche Analyse
Fürsorge- und Arbeitsschutzpflicht des Arbeitgebers — Der Arbeitgeber muss Gesundheit und Leben der Beschäftigten schützen und auf eine gemeldete Überlastung reagieren (Gefährdungen ermitteln, Abhilfe schaffen). Unterlassene Abhilfe nach einer Überlastungsanzeige verletzt diese Pflichten. Der BR hat darüber zu wachen, dass Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und Maßnahmen zu beantragen [BetrVG §80 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 9].
Beschwerderecht des Kollegen — Der Kollege kann sich offiziell beschweren, wenn er sich beeinträchtigt fühlt (z. B. durch gesundheitsgefährdendes Stehen). Er kann ein BR‑Mitglied hinzuziehen. Der BR muss die Anregung aufnehmen und – wenn berechtigt – auf Abhilfe beim Arbeitgeber hinwirken , [BetrVG §80 Abs. 1 Nr. 3]. Untätigkeit des BR ist pflichtwidrig.
Schutz vor Benachteiligung — Arbeitgeber und BR müssen die freie Entfaltung der Persönlichkeit schützen und auf faire Behandlung achten; Benachteiligungen müssen unterbleiben . Druck oder Nachteile wegen einer Überlastungsanzeige sind unzulässig (Maßregelungsverbot; vgl. auch die beigefügte Passage zur Unwirksamkeit von Sanktionen nach § 612a BGB).
Leidensgerechter Arbeitsplatz / Umsetzung — Ist langes Stehen gesundheitlich nicht mehr möglich, muss der Arbeitgeber prüfen, wie die Arbeit leidensgerecht organisiert werden kann (Hilfsmittel, Arbeitsplatzwechsel, Umverteilung, Anpassung durch Direktionsrecht). Die Rechtsprechung verpflichtet den Arbeitgeber, zumutbare Alternativen auszuschöpfen, um eine Gesundheitsgefährdung oder spätere Kündigung zu vermeiden (vgl. BAG zur Weiterbeschäftigung auf leidensgerechtem Arbeitsplatz – Direktionsrecht nutzen und ggf. BR-Zustimmung einholen).
BEM-Pflicht bei länger/mehrfach arbeitsunfähig — Bei längerer oder wiederholter AU muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten und mit der Interessenvertretung Lösungen suchen (BAG 1 ABR 36/18 – Einigungsstellenspruch zum BEM). Das ist besonders relevant, wenn die Belastung bereits zu krankheitsbedingten Ausfällen führte.
Konkretes Vorgehen – Schritt für Schritt
Beschwerde nach § 84 BetrVG schriftlich einreichen
- Kurz, sachlich: Beschwerden über dauerndes Stehen, bereits erfolgte Überlastungsanzeigen, gesundheitliche Einschränkung, bisher keine Abhilfe.
- Ein BR‑Mitglied zur Unterstützung benennen und um Stellungnahme/Abhilfe bitten. Bezug auf die Prüf- und Handlungspflicht des BR , [BetrVG §80 Abs. 1 Nr. 3].
Überlastungsanzeige aktualisieren und konkretisieren
- Datum/Uhrzeiten, Tätigkeiten, gesundheitliche Beschwerden, Gefährdung, bereits geführte Gespräche, welche Abhilfe fachlich zumutbar ist (z. B. Sitz-Steh-Hilfe, Wechselarbeitsplatz, Rotationsplan).
- Schriftlich an Arbeitgeber, in Kopie an BR und Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt. Um schriftliche Reaktion und kurzfristigen Termin bitten. Hinweis: Der Arbeitgeber muss Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten (siehe beigefügte Pflichtpassage „Die Pflicht des Arbeitgebers zur Reaktion …“).
Arbeitsmedizin einbinden
- Termin beim Betriebsarzt veranlassen; Ziel: arbeitsmedizinische Empfehlung „kein langes Stehen“, ggf. Hilfsmittel/Umsetzungsvorschlag. Diese Empfehlung dem Arbeitgeber zuleiten.
Gespräch mit Vorgesetzten nur noch strukturiert
- Mit Begleitung (BR-Mitglied oder Vertrauensperson). Vorab Agenda und Ziel: konkrete, kurzfristige Entlastungsmaßnahmen (Hilfsmittel, Rotationen, Arbeitsplatzwechsel).
BR in die Pflicht nehmen
- Verweisen Sie auf die Überwachungs- und Initiativpflichten des BR im Arbeitsschutz [BetrVG §80 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 9] und auf die gemeinsame Pflicht aus .
- Fordern Sie, dass der BR eine Maßnahme beim Arbeitgeber beantragt (z. B. Einführung/Anpassung einer Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit, Sofortmaßnahmen wie Hocker/Sitz-Steh-Hilfe, Schicht-/Aufgabenrotation) und das Thema in die nächste Sitzung nimmt. Bitten Sie um schriftliche Rückmeldung zu Stand/Ergebnis.
Gefährdungsbeurteilung einfordern
- Für die betroffene Tätigkeit ist eine Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer/physischer Belastungen durchzuführen und Maßnahmen abzuleiten. Der BR kann das aktiv verlangen und überwachen [BetrVG §80 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 9]. Dokumentation anfordern.
Nachweis sichern – Protokollführung
- Alle Kontakte, Antworten, Arbeitszeiten, Beschwerden, ärztliche Unterlagen sammeln. Das schützt vor „Unkenntnis“-Einwand und stützt weitere Schritte.
Wenn der BR weiter untätig bleibt
- Schriftlich an den BR-Vorsitz mit Fristsetzung (z. B. 7–10 Tage) um Aktivität/Anhörung nach § 84.
- Ggf. die übergeordnete Ebene einschalten: Konzern-/Gesamtbetriebsrat (falls vorhanden).
- In gravierenden Fällen: Einschaltung der Arbeitsschutzbehörde/Unfallversicherung mit Verweis auf konkrete Gefährdung und unterlassene Abhilfe. Das ist zulässig und oft wirksam.
Bei wiederholter/andauernder AU: BEM verlangen
- Schriftlich BEM einfordern. Das BAG betont die Pflicht des Arbeitgebers, zusammen mit BR/Interessenvertretung Lösungen zu entwickeln (BAG 1 ABR 36/18).
Rechtsschutz prüfen
- Bei akuter Gesundheitsgefährdung kann auch eine einstweilige Verfügung auf leidensgerechte Beschäftigung in Betracht kommen. Vorher: Rechtsberatung (Gewerkschaft/Rechtsanwalt).
Wichtig: Nachteile wegen der Überlastungsanzeige sind unzulässig (Maßregelungsverbot). Weisen Sie auf die Unwirksamkeit solcher Sanktionen hin (siehe beigefügte Passage zur Überlastungsanzeige und § 612a BGB).
Praxis-Tipps für das nächste Schreiben an den Arbeitgeber
- Betreff: „Aktualisierte Überlastungsanzeige und Antrag auf leidensgerechte Beschäftigung“
- Inhalt kurz und konkret:
- Sachverhalt, bisherige Anzeigen/Gespräche, gesundheitliche Einschränkung „langes Stehen nicht möglich“ (ggf. ärztliche Empfehlung beifügen).
- Konkrete Abhilfewünsche: Sitz-Steh-Hilfe/Hocker, Aufgabenrotation, temporärer Arbeitsplatzwechsel, Arbeitsorganisation anpassen.
- Bitte um Termin binnen 7 Tagen; Kopie an BR, Sifa, Betriebsarzt.
- Hinweis auf Fürsorge- und Arbeitsschutzpflicht und Gefährdungsbeurteilung.
Wenn Sie möchten, erstelle ich Ihnen ein passendes Musterschreiben.
Ergänzende W.A.F.-Ressourcen
- Video: „Kollege wird ständig gemobbt – Was kann der Betriebsrat tun?“ – erklärt Beschwerde nach § 85/84 BetrVG und das strukturierte Vorgehen des BR.
- Seminar: „Überlastungsanzeige (BR173)“ – rechtssicher formulieren, Arbeitgeberpflichten, Handlungsmöglichkeiten des BR; nächste Termine: 24.–26.08.2026 Frankfurt; 23.–25.11.2026 Hamburg.
- Seminar: „Burn-out: Prävention und Hilfestellung (BR462)“ – Mitbestimmung nutzen, Betroffene unterstützen; nächster Termin: 31.08.–03.09.2026 Hannover.
Möchten Sie, dass ich:
- ein konkretes Muster für Beschwerde/Überlastungsanzeige erstelle,
- oder Ihnen eine Checkliste für das Gespräch mit Chef/BR zusammenstelle?
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Diese Antwort wurde von einer KI generiert und stellt keine Rechtsberatung dar.
Community-Antworten (2)
25.06.2026 um 08:34 Uhr
Das Thema hatten wir schon mal.
Aber ich wiederhole mich gerne:
Liegt ein Attest vor?
Wurde die Betriebsmedizin involviert?
Wenn nein, dann sollte das der Weg sein. Ggf. kann man auch ein freiwilliges BEM-Verfahren starten.
25.06.2026 um 16:10 Uhr
Alles gemacht
Wird vom ag ignoriert