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Personalgespärch

M
Marietta
Sep 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir hatten folgenden Fall bei uns gehabt. Ein Mitarbeiter wurde 5min vor dem Gespräch, zu einem Personalgespräch mit seinem Manager und Personalabteilung eingeladen. Muss die Personlabteilung und der Manager, den BR zuvor auch über das Personalgespräch informiert werden? Der Mitarbeiter, hat ja eh das Recht, bei Gesprächsbeginn, denen mitzuteilen, dass er ein Anrecht auf ein BR Mitglied bzw. einer Vertrauensperson hat, was er aber nicht gemacht hat. Der ist erst nach dem Gespärch an uns getretten und wir wurden nur über seine Erzählungen informiert. Danke

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Community-Antworten (8)

M
Muschelschubser

09.09.2024 um 11:53 Uhr

Zunächst einmal wäre der Anlass des Gesprächs wichtig zu wissen. Denn nicht in jedem Fall dürfen Dritte konsultiert werden.

Dazu ein Link:

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/personalgespraech-rechte-und-pflichten-des-arbeitnehmers_218_530558.html

Die Gespräche, in denen die Teilnahme eines BRM zulässig ist, sind im Gesetz leider abschließend geregelt. Erfahrungsgemäß wird das aber eher selten hinterfragt, wenn man zu einem anderen Gesprächsanlass trotzdem die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds ankündigt.

Ansonsten ist ein Hereinbitten 5 Minuten vorher grundsätzlich unangemessen. Der MA muss die Zeit haben, sich drauf vorzubereiten. Das ist nirgends explizit geregelt, aber als Faustregel gilt eine Vorankündigung von 5-10 Tagen.

Ein Recht auf Information des BR sehe ich grundsätzlich nicht. Das ist wohl leider eine Holschuld des AN, zumal er ja zunächst einmal selbst entscheiden kann, ob er überhaupt jemanden dabei haben will.

P
pwrmac

09.09.2024 um 11:59 Uhr

1.Muss die Personlabteilung und der Manager, den BR zuvor auch über das Personalgespräch informiert werden? 2.Der Mitarbeiter, hat ja eh das Recht, bei Gesprächsbeginn, denen mitzuteilen, dass er ein Anrecht auf ein BR Mitglied bzw. einer Vertrauensperson hat, was er aber nicht gemacht hat. zu 1.: nein zu 2.: du sagst es ja schon. der MA hat das Recht, ein BR Mitglied dazu zu nehmen. Beim nächsten mal dem Herrn Manager sagen: "Sie wissen doch, dass ich mir ein BR Mitglied als Beistand holen darf, also bitte um Terminverschiebung"

K
Kehler

09.09.2024 um 12:09 Uhr

Bei einem Personalgespräch hat der AN das Recht ein BRM seiner Wahl mitzubringen. Keine Vertrauenperson, außer du meinst damit die Schwerbehindertenvertretung bei einem Schwerbehinderten oder gleichgestelltem AN.

Der AN kann bei einem BEM Gespräch eine Person seines Vertrauens mitbringen, diese Person muss auch nicht im gleichen Betrieb beschäftigt sein, oder eben ein BRM seiner Wahl und die Schwerbehindertenvertretung bei einem Schwerbehinderten oder gleichgestelltem AN.

Bei uns ist das mit der GL so geregelt das die Einladung schriftlich erfolgen muss, mindesten 1 Woche (7 Tage) vor dem Termin. In dieser Einladung steht drin das der AN ein Betriebsratsmitglied seiner Wahl mit zu dem Gespräch bringen darf.

Vielleicht solltet ihr das mal bei eurer nächsten Betriebsversammlung klar stellen. Vorallem das so eine kurzfristige Einladung seitens des AN immer abgelehnt werden kann.

Vielleicht könnt ihr ja auch eine BV zu dem Thema durchbringen in der soetwas geregelt ist, wie z.B. bei uns.

C
celestro

09.09.2024 um 12:52 Uhr

"Vielleicht solltet ihr das mal bei eurer nächsten Betriebsversammlung klar stellen. Vorallem das so eine kurzfristige Einladung seitens des AN immer abgelehnt werden kann."

Diese Ansicht halte ich vor allem in Ihrer Generalität für falsch.

M
Muschelschubser

09.09.2024 um 13:43 Uhr

Mir sind eigentlich nur inhaltliche Ablehnungsgründe bekannt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-es-eine-pflicht-fuer-arbeitnehmer-an-personalgespraechen-teilzunehmen-27547.html

Gab es mal ein Urteil z.B. zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, weil jemand wegen zur kurzer Vorlaufzeit ferngeblieben ist?

Das stelle ich mir schwierig vor, da ja dieser Zeitrahmen nicht einmal quantifiziert werden konnte.

D
DummerHund

09.09.2024 um 14:30 Uhr

Ich sehe es wie folgend Beschrieben. https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/personalgespraech-rechte-und-pflichten-des-arbeitnehmers_218_530558.html

Nur denke ich 5 Min. Vorlaufszeit kann nicht ausreichend genug sein.

M
Moreno

09.09.2024 um 14:38 Uhr

Bei einem Personalgespräch hat der AN das Recht ein BRM seiner Wahl mitzubringen. Zitat kehler

Das stimmt so pauschal aber nicht!

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