Arbeitgeber tritt aus dem Arbeitgeberverband aus
Hallo, wie lange wirkt der Tarifvertrag bei Austritt aus dem Arbeitgeberverband nach? Gibt es da Fristen? Was passiert im Falle das der Manteltarifvertrag seine Nachwirkung verlieren sollte?
MfG
Community-Antworten (3)
30.04.2024 um 12:08 Uhr
Zunächst einmal wäre interessant, ob die Arbeitsverträge eine Verweisungsklausel enthalten. Dann hätte man einzelvertraglich einen Verweis auf den TV, der ja trotz des Austritts weiter besteht. Der Austritt hätte so keine großen Auswirkungen.
Aber auch sonst regelt §3 TVD, dass zumindest so lange ein Nachbindung stattfindet, bis der TV endet oder gekündigt wird. Die Rechte und Pflichten erlöschen also nicht sofort mit Austritt des AG aus dem Arbeitgeberverband. Es besteht die allgemeine (richterlich allerdings bislang unbestätigte) Rechtsauffassung, dass auch eine Änderung des TV eine Beendigung dieser Nachwirkung herbeiführt.
30.04.2024 um 15:57 Uhr
@Muschelschubser Im Arbeitsvertrag steht, "Grundlage ist der den Arbeitgeber derzeitig bindende Tarifvertrag der Gewerkschaft" .. Der Tarifvertrag ist Stand 2018 ..
Das heißt also, dass sollte die Gewerkschaft irgendwas am TV ändern (z.B. etwas zur Künstlichen Intelligenz oder so) verliert der TV für uns die Nachwirkung oder reicht die Vertragsklausel aus, um die Nachwirkung des Tarifverträge zu gewährleisten ..
Danke für die Mühen
30.04.2024 um 18:13 Uhr
Ja, so würde ich das interpretieren. Da die Kündigung aus dem Arbeitgeberverband aber nicht trivial ist, würde ich mich nochmal bei der Gewerkschaft absichern.
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