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Kopftuchverbot

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserer Fa. traten in den letzten Tagen die MA an den BR heran, im Vorfeld eine BV bezüglich "Kopftuchverbot" mit der GL abzuschließen. Hat jemand hier Erfahrung? Freue mich auf Eure Antworten.

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Community-Antworten (7)

U
UliPK

20.03.2017 um 15:41 Uhr

P
Pjöööng

20.03.2017 um 16:00 Uhr

Eine BV "Kopftuchverbot" wäre unzulässig.

Möglich wäre eine BV "Relgiöse Symbole im Betrieb" welche dann ebenfalls Kippa, Tefilim, Silberkette mit Kreuz-Anhänger, Rosenkranz, rote Gewänder, dunkle Punkte auf der Stirn, sowie Reinkarnationen während der Arbeitszeit regelt.

Neben dem Ausruf "Allah akubar", wären dann auch noch Regelungen zu folgenden Aussagen "Gott sei Dank", "Um Gottes Willen", "Herrgott nochmal", "Jesus, Maria und Josef", sowie "Grüß Gott" zu treffen.

Die Initiative würde ich allerdings dem Arbeitgeber überlassen.

W
waf-admin

20.03.2017 um 16:28 Uhr

Test Test...

G
gironimo

20.03.2017 um 16:31 Uhr

Ich denke da auch an den § 75 Abs. 1 BetrVG. Auch mal ein Thema für die Betriebsversammlung

E
EightBall

21.03.2017 um 08:10 Uhr

Also ich habe keine Erfahrung damit aber ihr könnt euch damit nur in die Nesseln setzen, ja. Sucht euch für die nächste BV lieber ein schönes Thema raus für einen Betriebsrat.

T
Tulpe

21.03.2017 um 09:20 Uhr

Dienstkleidung dient als Imagekleidung der Repräsentation und Wiedererkennung der Mitarbeiter. Aus Rücksicht auf internationale Herkunft der Mitarbeiter und der Gäste ist das offene Tragen religiöser Symbole (z.B. Kreuz, Davidstern, Schleier oder ähnliches) nicht gestattet.

Ich hoffe es hilft Sorry habe vergessen, Euch zu sagen das es ein Ausschnitt unserer BV ist. Letzter Satz ist Wichtig.

P
Pjöööng

21.03.2017 um 09:59 Uhr

Tulpe, von Dienstkleidung war nicht die Rede.

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