Erstellt am 01.03.2017 um 16:28 Uhr von RoterFaden
Welche Zustimmung telefonisch?
Z.B. Neueinstellungen o.ä.?
Das macht die Personalerin zunächst direkt mit der BRV.
Diese informiert uns dann.
Falls sie Probleme oder Unstimmigkeiten sieht, rufen wir uns vorher kurz zusammen...
also recht unkompliziert.
Erstellt am 01.03.2017 um 17:00 Uhr von Challenger
Tach auch,
zunächst einmal gilt : Der Umfang der BR-Tätigkeit wird vorbestimmt durch die Betriebsorganisation und/oder -ablauf des Arbeitgebers. Wie und wann der BR seinerseits seine
Arbeit und Aufgaben darauf ausrichtet und organisiert, entscheidet er im eigenem Ermessen
und Verantwortung. Durch einschlägige Bestimmungen des BetrVG, insbesondere nach §78+§23, ist der BR vor Fremdbestimmung geschützt.
Für Eueren Fall heißt das, daß Ihr selbst darüber bestimmt, wann Ihr turnusmäßige Sitzungen anberaumt, ohne das dies der vorherigen Zustimmung durch den AG bedarf.
Wieviel Mitglieder hat Euer BR ?
und
wieviel Arbeitnehmer Euer Betrieb ?
Erstellt am 01.03.2017 um 17:53 Uhr von Pjöööng
Mir ist noch nicht ganz klar welche Folgen dieser Antragsschluss haben soll. Antr#ge die danach eingereicht werden, werden erst bei der darauffolgenden Sitzung behandelt? Und was passiert mit Fristen die derweil ablaufen?
Erstellt am 01.03.2017 um 18:02 Uhr von Sissi
Hallo, unser Betriebsrat hat 7 Mitgliedr und unser Betrieb ca. 140 AN. Wir sitzen sehr verstreut, so dass wir nicht wegen jeder kurzfristigen Stundenerhöhung zusammentreffen wollen, sondern das ganze gerne gebündelt behandeln wollen... daher haben wir diesen Antragsschluss ins Spiel gebracht... wird ja auch immer auf den Schulungen vorgeschlagen. Wir dachten wir tun unserem AG damit einen Gefallen.... bisher reicht er uns zustimmungsersuchen immer sehr kurzfristig vor der Sitzung herein.... und somit bleibt die Vorbereitungszeit auf der Strecke.... wir möchten dami erreichen, dass wir zur ordentlichen Sitzungs Beschlüsse fassen können und keine außerordentlichen Sitzungen einberufen brauchen. Das müsste ja auch im Sinne des AG sein.
Erstellt am 01.03.2017 um 18:52 Uhr von Pjöööng
Was sind denn "kurzfristige Stundenerhöhungen"? Und warum sind die kurzfristig?
Erstellt am 01.03.2017 um 19:06 Uhr von Sissi
Die GL hat in dem Fall die Stunden einer Kollegin aufgestockt, da zwei andere MA krankheitsbedingt länger ausfallen. Daher wurden wir um Zustimmung gebeten, für einen befristeten Zeitraum einer Stundenerhöhung zuzustimmen.
Erstellt am 01.03.2017 um 19:36 Uhr von Pjöööng
Das klingt ja mehr nach einem einmaligen Fall und weniger nach "wegen jeder kurzfristigen Stundenerhöhung zusammentreffen".
Auch sehe ich da das Problem nicht. Sagen wir mal, Ihr hättet am 07. und am 21. Doptember Sitzung. Dann wollt Ihr am 01. Doptember Annahmeschluss machen, um nicht "wegen jeder kurzfristigen Stundenerhöhung zusammentreffen" zu müssen. Wenn Euer AG diesen Antrag vor dem 01. stellt ist das sowieso egal. Am 02. (so vermute ich) wird die TO verschickt. Am 05. kommt nun der Arbeitgeber und sagt "einen Antrag hätte ich noch". Jetzt kann sich der BRV entscheiden, ob er die TO ergänzt und neu verschickt oder dem Arbeitgeber sagt "Tut mir leid, die TO ist schon verschickt, ich nehme es dann auf die TO vom 21.". In der Sitzung hat man dann nochmals die Gelegenheit darüber zu sprechen ob man die TO ergänzen will.
Aus welchem Grunde muss man ohne den "Annahmeschluss" zwischen dem 07. und dem 21. eine außerordentliche Sitzung einberufen?
Erstellt am 01.03.2017 um 21:07 Uhr von Zappelmann
> Z.B. Neueinstellungen o.ä.?
> Das macht die Personalerin zunächst direkt mit der BRV.
> Diese informiert uns dann.
> Falls sie Probleme oder Unstimmigkeiten sieht, rufen wir uns vorher kurz zusammen...
Das geht ja nun mal gar nicht. Die Vorsitzende ist NICHT der Betriebsrat.
> ... Antragsschluss ...
Das ist Quatsch.
Macht eure normalen Sitzungen und wenn es denn notwendig wird, dann gibt es noch die außerordentliche Sitzung. Ob das im Sinne des Arbeitgebers ist, muss euch dabei nicht kümmern.
Erstellt am 02.03.2017 um 07:44 Uhr von Sissi
Guten Morgen,
also, wenn wir zwischen den 14tägigen Sitzungen aber Zustimmungsanfragen des AG erhalten, wäre die Wochenfrist ja nicht gewahrt. Deshalb müssten wir uns dann außerordentlich treffen, was wir nicht unbedingt wollen - vertrauensvolle Zusammenarbeit und so....
Aber trotzdem ganz vielen Dank für die vielen Vorschläge und Hinweise :)
Ich wünsche allen einen schönen Tag,
Sissi
Erstellt am 02.03.2017 um 07:50 Uhr von Sissi
@Pjööööng: leider ist das nicht so einmalig, wie es sich anhört :) vorallem zu Urlaubszeiten kommt es gehäuft vor, da sich vor allem unsere RAumpflegerinnen gegenseitig vertreten und diese dann für einen bestimmten Zeitraum, nämlich den Urlaub der anderen, eine Stundenerhöhung bekommen. Das sind alles Zustimmungen, die bisher so nebenbei vom BR abgenickt wurden. Doch da wir jetzt im Clinch liegen und uns vorgeworfen wird, keine ordnungsgemäßen Beschlüsse zu fassen, wollen und können wir so nicht weiterarbeiten.... Unser AG weiß natürlich sehr genau dass wir uns rechtlich in einer nicht so günstigen Lage befinden, wenn wir nicht zu Sitzungen zusammenkommen um Beschlüsse zu fassen....
Erstellt am 02.03.2017 um 08:41 Uhr von Kölner
@Sissi
Was ist denn dann Dein Problem?
Will man genau das verhindern und gesetzeskonform agieren, dann muss man REGELMÄSSIG und WÖCHENTLICH tagen. So what?
Psst:
Die Kosten und den Arbeitsausfall trägt der AG.
Erstellt am 02.03.2017 um 09:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kölner):
"Will man genau das verhindern und gesetzeskonform agieren, dann muss man REGELMÄSSIG und WÖCHENTLICH tagen. So what?"
Sorry, aber das stimmt doch gar nicht!
Sissi,
ok, dann kommt es häufiger vor, ich habe mich nur auf das bezogen, was Du geschrieben hattest, spielt aber auch so keine große Rolle.
Ich verstehe Euer Problem immer noch nicht! Ich vermute mal dass auch Euer Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern eine gewisse Ankündigungsfrist für den Urlaub verlangt. Oder rufen die morgens an und sagen "Chef, ich habe ab heute drei Wochen Urlaub?"
Also stellt jemand einen Urlaubsantrag, der Arbeitgeber sucht eine Vertretung und meldet dann bei Euch die befristete Stundenerhöhung bzw. Mehrarbeit an. Ihr befindet darüber in der nächsten Sitzung und teilt Eure Entscheidung dem Arbeitgeber mit.
Es ist Sache des Arbeitgebers Euch solche Anträge so rechtzeitig hereinzureichen, dass Ihr darüber einen Beschluss fassen könnt.
Ihr seid ja sowieso verpflichtet, dem Arbeitgeber die Sitzungstermine im Voraus bekannt zu geben. Das macht Ihr und weist ihn darauf hin, dass die TO am Freitag vor der Sitzung verschickt wird, damit dich die BRM ausreichend auf die Sitzung vorbereiten können. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden ob er darauf Rücksicht nimmt, oder 14 Tage länger auf die Entscheidung wartet.
Wo bitte ist Euer Problem?
Erstellt am 02.03.2017 um 09:12 Uhr von Sissi
@Kölner:
meine eigentliche Frage war ob es hier irgendjemand gibt, der einen Antragsschluss / Annahmeschluss für Zustimmungsschreiben vom AG hat. Und was das mit den regelmäßigen Sitzungen angeht: ja, das ist uns bekannt und wir wollen ja unsere Sitzungsfrequenz ja auch erhöhen. Und der Hinweis auf die Kosten: :)
Schönen Tag, Sissi
Erstellt am 02.03.2017 um 09:12 Uhr von Zappelmann
> ... Das müsste ja auch im Sinne des AG sein.
> ... vertrauensvolle Zusammenarbeit und so....
und nun:
> Doch da wir jetzt im Clinch liegen und uns vorgeworfen wird,
> keine ordnungsgemäßen Beschlüsse zu fassen,
Da siehst du mal, dass Ar*chkriechen nichts bringt. Ihr denkt den ganzen Tag an das Wohl des Arbeitgebers und plötzlich kommt von seiner Seite April, April. Dann machts doch mal ordentlich. Es kann euch doch völlig egal sein, was der AG denkt, oder bezahlen muss.
Andererseits ... tut ihm ja nicht weh ... wascht ihn, aber macht ihn dabei nicht nass! (Ironie off)