Urlaubsrundsätze
Unser AG hat uns einen Antrag eingereicht:
In den Monaten Mai bis Oktober dürfen max. 15 Tage Urlaub genommen werden, in den 4 Wochen Oster- und Herbstferienen nur max. 2 Wochen.
Der Gesamturlaubsanspruch sind bei uns 30 Tage. Wie seht Ihr das? Mit persönlich ist das etwas zuviele Einschränkung.
Community-Antworten (9)
23.08.2023 um 10:26 Uhr
Wieviel Tage werden denn in der Woche gearbeitet?
Bei einer 5-Tage-Woche hätte man immerhin die Möglichkeit, im Sommer 3 Wochen am Stück zu nehmen. In den Oster- und Herbsferien immerhin noch 2 Wochen.
Das würde m.E. sogar die im BUrlG verankerten sozialen Gesichtspunkte z.B. von Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern berücksichtigen.
Ihr seid aber ja eh in der Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 (5) BetrVG. Das schließt natürlich auch Gegenvorschläge mit ein, so dass Ihr auch einen Weg zur Beantragung von begründeten Ausnahmen definieren könntet. Wenn z.B. jemand Urlaub an eine Reha-Maßnahme hängen möchte, oder sich einmalig den Traum einer 6-Wöchigen USA-Rundreise erfüllen möchte, sollte man eine solche Möglichkeit verankern - während man sich GRUNDSÄTZLICH an den Urlaubsgrundsätzen zu orientieren hat (nur so als Idee).
Ich bin aber auch kein Freund davon etwas überzuregulieren, wenn auch andere Urlaubszeiten problemlos betrieblich darstellbar wären. Insofern hängt die Notwendigkeit solcher Regelungen ja auch davon ab, wie problematisch oder unproblematisch bei Euch die Urlaubsplanung von statten geht. Das kann ich wiederum nicht beurteilen.
23.08.2023 um 22:06 Uhr
Die Vorgaben des AG sind völlig legitim, was genau ist dort zuviel geregelt?!
Wenn ich einem MA 6 Wochen USA erlaube, was mache ich mit den anderen MA, deren Urlaubsreise aus ihrer Sicht, auch was einzigartiges darstellt? Sorry, nicht nachvollziehbar, da ungleiche Behandlung.
23.08.2023 um 23:04 Uhr
"Die Vorgaben des AG sind völlig legitim, was genau ist dort zuviel geregelt?!" Ohne zu wissen was es für ein Betrieb ist würde ich nicht sagen das ist legitim, sondern ein Wunsch des AG. Und das weiß er ganz genau. Geregelt wird dort viel ja....die Personalpolitik über den BR. Und dieser muss das dann auch noch der Belegschaft erklären. Das kommt so bestimmt nicht gut an. Gegenvorschlag für den AG zur besseren Planung zusammengefasst in einer Betriebsvereinbarung. Jeder MA verplant bis Oktober eines Jahres 80 % (kann auch eine andere Zahl sein) für das Folgejahr. Alle anderen Tage bleiben zur freien Verfügung für frei Tage die nicht vorhersehbar sind. Ein vorläufiger Urlaubsplan ist dem BR bis zum Anfang der letzten Oktoberwoche vor zu legen. Entstehen Unstimmigkeiten oder Überschneidungen werden diese mit den betreffenden AN, dem AG und BR bis 1. Dez. ausgeräumt. bis 15. Dez. muss der BR über den Urlaubsplan entscheiden. Der AG hat die AN dann bis zum 31.12. über den Urlaub zu benachrichtigen..
AG kann planen und MA können Buchen.
24.08.2023 um 00:14 Uhr
Auch hier gilt es die Dummheit vom Tagträumer nicht zu berücksichtigen.
24.08.2023 um 07:25 Uhr
@Forumbetreiber ... bitte aktiv werden, da Beleidigung!
100% müssen verplant werden, da genau diese 20% später zum Knackpunkt werden. Wenn jemand später Tage frei benötigt, geht das nur, wenn es der betriebliche Ablauf ermöglicht. Hierzu eine BV Regelung über Gleitzeit erstellen. Der AN nimmt, wenn es geht, einen FZ Tag und läuft ins Minus.
24.08.2023 um 09:34 Uhr
@ Tagträumer 1 Träum doch bitte leise.
@ alle anderen Nur die Hälfte des Urlaubs auf die beliebte Urlaubszeit verteilen zu lassen das mag ja ein Wunsch des Arbeitgebers sein, aber für realistisch halte ich ihn nicht. Es mag Betriebe geben, in denen in dieser Zeit Saison ist und ja, da macht es dann durchaus Sinn, aber das könnt ihr vor Ort besser entscheiden. Ansonsten schließt eine entsprechende BV ab und berücksichtigt eure Erfahrungen vor Ort. Die Idee, gleich in der ersten Runde bei Unstimmigkeiten den BR einzuschalten, halte ich persönlich nicht für zielführend. Besser wäre es, wenn die Führungskraft die betroffenen Arbeitnehmer informiert und diese erstmal versuchen eine Lösung zu finden.
24.08.2023 um 09:59 Uhr
Lasst euch vom AG erklären warum genau er das so haben möchte. Bildet euch intern eine Meinung dazu und macht einen Gegenvorschlag. Der BR ist bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen in der Mitbestimmung. So eine BV muss einfach auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt sein.
24.08.2023 um 10:05 Uhr
Danke für Eure Beiträge und Ideen,
noch ergänzend: wir arbeiten in der 5-Tage-Woche im Gesundheitswesen Das Hauptproblem sind die Sommerferien, unser Frauenanteil liegt so bei 95 %, und dementsprechend viele haben ein Betreuungsproblem in den Ferien.
Als weiterer Grundsatz wurde noch eingereicht:
Alleinerzeihende haben grundsätzlich Vorrang.
24.08.2023 um 11:39 Uhr
@lolium Das Problem im Gesundheitswesen ist doch nicht neu und nicht über Nacht entstanden. Dann ist das für den BR auch ein Ansatzpunkt sich mal mit dem AG über § 92 BetrVG für diese Zeiten zu befassen. Und lasst euch nicht drauf ein alle MA in einem Topf zu schmeißen; schaut Abteilungsmäßig. Und lasst euch nicht auf Hau Ruck Lösungen ein sondern Hinterfragt alles bevor ihr was Unterschreibt.