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Schichtbeendigung

B
bionda0_2
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage ist - wenn ein Mitarbeiter bisher im 2 Schichtmodell gearbeitet hat (Früh/Spätdienst) und der Arbeitgeber jetzt nur noch einen Dienst betreiben will - fällt der Mitarbeiter aus der Schichtzulage. Ist das mitbestimmungspflichtig?????

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Community-Antworten (3)

C
celestro

13.12.2016 um 11:16 Uhr

Das Abschaffen der Schichtarbeit ist mitbestimmungspflichtig, ja.

Z
zuckertuete

13.12.2016 um 12:34 Uhr

Wir hatten eine ähnliche Situation. Aufgrund von Personaleinsparung bzw. Produktionsproblemen wurde im ganzen Betrieb von 2-Schicht auf auf 1-Schichtbetrieb umgestellt. Uns wurde von gewerkschaftlicher Seite gesagt, dass ist eine unternehmerische Entscheidung und nicht mitbestimmungspflichtig. Wir konnten aber durch eine BV etwas von der Schichtzulage retten, indem wir eine Ausgleichszahlung, für die bisherigen 2-Schichtarbeiter, mit der GL vereinbarten.

G
gironimo

13.12.2016 um 12:50 Uhr

Die Entscheidung mag unternehmerische Freiheit sein. Allerdings dürfte eine neue BV Arbeitszeit erforderlich werden. Und da ist der Ansatz für Verhandlungen.

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