Schichtbeendigung
Hallo zusammen, meine Frage ist - wenn ein Mitarbeiter bisher im 2 Schichtmodell gearbeitet hat (Früh/Spätdienst) und der Arbeitgeber jetzt nur noch einen Dienst betreiben will - fällt der Mitarbeiter aus der Schichtzulage. Ist das mitbestimmungspflichtig?????
Community-Antworten (3)
13.12.2016 um 11:16 Uhr
Das Abschaffen der Schichtarbeit ist mitbestimmungspflichtig, ja.
13.12.2016 um 12:34 Uhr
Wir hatten eine ähnliche Situation. Aufgrund von Personaleinsparung bzw. Produktionsproblemen wurde im ganzen Betrieb von 2-Schicht auf auf 1-Schichtbetrieb umgestellt. Uns wurde von gewerkschaftlicher Seite gesagt, dass ist eine unternehmerische Entscheidung und nicht mitbestimmungspflichtig. Wir konnten aber durch eine BV etwas von der Schichtzulage retten, indem wir eine Ausgleichszahlung, für die bisherigen 2-Schichtarbeiter, mit der GL vereinbarten.
13.12.2016 um 12:50 Uhr
Die Entscheidung mag unternehmerische Freiheit sein. Allerdings dürfte eine neue BV Arbeitszeit erforderlich werden. Und da ist der Ansatz für Verhandlungen.