W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beekeeper App

H
Hansen
Jun 2023 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollege in Deutschland,

ich habe einmal eine Frage, ob Jemand von Euch Ahnung von der Beekeeper App hat. Dies ist eine Mitarbeiter App, die in Deutschland öfters genutzt wird.

Nun will mir die Geschäftsleitung (GL) vorschreiben, dass wir von WhatsApp auf Beekeeper wechseln. Ich weiß, dass WhatsApp auch seine Datenschutzprobleme hat, nur in der Beekeeper App, ist der Admin unser Personalleiter. Er hatte mir nun ein Schriftstück vorgelegt, in dem steht, dass persönliche Chats vom Chef (Admin) nicht gelesen werden können. Ist dies so richtig?

Vielleicht hat da einer von Euch Erfahrung. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Danke.

Gruß Hansen

68804

Community-Antworten (4)

R
rtjum

20.06.2023 um 13:26 Uhr

wofür soll diese App denn genutzt werden? Gibt es eine BV/GBV zu dem Thema IT insgesamt? Was sagt euer BR dazu?

M
Muschelschubser

20.06.2023 um 14:11 Uhr

Eine eigeninitiative Einführung der App halte ich pauschal mal für nicht zulässig.

Sobald auch nur erste Fragezeichen bestehen, inwiefern die App zu Kontrollzwecken imstande sein könnte, würde ich als BR auf die Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 (6) pochen.

Entscheidend hierfür ist nämlich nicht die Absicht, sondern bereits die theoretische technische Möglichkeit, Leistungs- oder Verhaltenskontrollen vorzunehmen. Ein eventuelles Auslesen der Chats kann dabei definitiv als Verhaltenskontrolle gewertet werden.

Als Betriebsrat würde ich mir dann ein umfassendes Manual aushändigen lassen, um möglichst viel über eventuelle Kontrollmöglichkeiten zu erfahren. Wie sonst soll er beurteilen, ob derartige Mechanismen überhaupt vorhanden sind?

Denn auf die mündliche Aussage, dass der Personalleiter die Chats nicht einsehen kann, würde ich mich nicht verlassen.

Wichtig finde ich in dem Zusammenhang auch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Hard- und Software. Sie kann dann bewirken, dass der BR grundsätzich einzubinden ist. Und man kann am besten ausschließen, dass Informationen aus der App heraus zu Lasten der Mitarbeiter verwendet werden dürfen - oder dafür sorgen dass Stichproben z.B. untersagt werden.

D
DummerHund

20.06.2023 um 14:26 Uhr

Und kein MA kann dazu gezwungen werden sein privates Handy dazu zu nutzen; selbst per BV nicht.

K
Kehler

22.06.2023 um 12:40 Uhr

Bei uns wird WEBEX anstatt WhatsApp genutzt. Da ist es so das Chats unter Kollegen niemand auser den betreffenden Kollegen lesen können. Mitlesen können die Führungskräfte nur in öffentlich erstellte Gruppen. Wenn man eine geschlossene Gruppe erstellt, können da auch nur die Gruppenmitglieder lesen. Ich gehe mal davon aus des es bei deiner App genauso ist. Das müsste der BR aber schon wissen wie das funktioniert, bevor er zustimmt.

Privat schreiben wir trotzdem über Whatsapp. Nur geschäftlich Dinge schreiben wir dann über Webex.

Whatsapp ist nur für private Dinge, geschäftlich nicht erlaubt, außer man hat die Business Version. Steht auch in den AGBs.

Und als Pflicht geht das sowieso nicht, außer jeder MA bekommt ein Diensthandy und selbst wenn es so wäre, dann auch nur während der Arbeitszeit.

Ihre Antwort