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BR mit Hindernissen

S
Salveto
Jan 2018 bearbeitet

Vielleicht könnt ihr uns weiter helfen. 2 BR`s ,2 Firmen ein Büro! Unser Unternehmen mietet sich in dem anderen Unternehmen ein, und wir sind auch für diese andere Firma tätig. Kann man da irgendwas daran ändern. Jeder BR möchte sein eigenes Büro haben

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Community-Antworten (8)

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AlterMann

09.11.2016 um 21:25 Uhr

Hallo Salvetao, Du schreibst nicht, wie groß die BRs sind, also kann hier auch keiner wissen, ob Ihr überhaupt einen Anspruch auf ein eigenes Büro habt. Aber immerhin muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass jeder BR seine Unterlagen vor unbefugter Einsicht sichern kann.

S
Salveto

09.11.2016 um 21:55 Uhr

9er und 7er

warum ist das eine frage der Größe? Betriebsratarbeit darf nicht gestört werden dachte ich. Jeder BR hat seinen eigenen abschließbaren Schrank

D
DummerHund

10.11.2016 um 00:05 Uhr

@Salvatore Du hast in so weit recht das es unerheblich ist wie groß beide BR´s jeweils für sich sind. Kann aber dennoch @alter Mann´s nachfrage verstehen, da bei unter 5 BRM´s auch schon mal geurteilt wurde das diesen nicht unbedingt ein eigenes Büro zu steht. Aber Weiter: Ihr seit auf dem Gelände der anderen Firma angemietet und arbeitet auch für diese. Das nennt sich dann Betrieb im Betrieb. Heisst beide Betriebe bleiben Eigenständig und sind auch so zu behandeln (sieht man oftmals im Transportgewerbe wo Speditionen direkt im Standort des Auftraggebers ein Büro und eigene Verladestellen haben). Wenn 2 Betriebe müssten eigentlich auch 2 BR Büro´s da sein. Eigentlich. Die Realität sieht oftmals aber anders aus, da der Platz nicht vorhanden ist. Ich kenne die Firmen vor Ort nicht, würde es persönlich aber dennoch gut finden wenn man sich arangieren würde... soweit beide BR´S miteinander können und der Schrank für Unterlagen abschliessbar ist und jeder BR einen eigenen PC hat mit allem drum herum.

G
gironimo

10.11.2016 um 10:24 Uhr

Ich denke schon, dass die Größe des BR eine Rolle spielt. Man kann ja auch ungestört arbeiten, wenn man zeitweilig ein Büro zur Verfügung hat. Bei kleinen Gremien ein häufig genutzter Weg.

P
Pjöööng

10.11.2016 um 12:10 Uhr

Der Anspruch auf die notwendigen Räumlichkeiten besteht gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser hat die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Wenn hier zwei Arbeitgeber gleichzeitig versuchen über die selben Räumlichkeiten zu verfügen, dürfte das in aller Regel schief gehen. "Einigt Euch mit dem anderen BR!" uns "Es ist kein anderer Raum vorhanden!" sind keine Argumente.

Für die BR Sitzungen kann allerdings der Arbeitgeber verlangen, dass der BR diese im Voraus festlegt und der Arbeitgeber dafür dann beim Hausherrn einen ausreichend großen Konferenzraum für diese Zeit bereit stellen lässt.

E
Ernsthaft

10.11.2016 um 13:42 Uhr

Wenn für einen 9er und 7er-BR keine Räumlichkeiten vorhanden sind, muss der AG halt Container anmieten. Bei dieser Größe steht jedem ein eigener Raum zu. Und das ohne Wenn und Aber.

Was macht denn der 9er, sofern er einen Freigestellten hat, mit diesem während der andere BR den Raum nutzt? Hat den Compi vorm Bauch und wandert über den Flur oder was sonst?

Den BR Besuchen, um ev. eine Beschwerde loszuwerden, kann man dann wahrscheinlich auch nur auf dem Hof wenn er einem beim Spazierengehen über den Weg läuft.

S
Salveto

10.11.2016 um 19:41 Uhr

@Ernsthaft, genauso ist es

C
Challenger

11.11.2016 um 13:40 Uhr

Tach auch, in Ergänzung zu Pjöööng und Ernsthaft :

1.) LAG Köln Beschluß vom 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12 - 2.) ArbG Essen Beschluß vom 10.09.1999 - 2 BV 74/97 -

Einfach mal guuuugeln.

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