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Gehaltslesung

C
chipsycale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir wollen eine Gehaltslesung durchfüren und Notizen machen. Die HR Abteilung ist natürlich dagegen, aber im gewissen Umfang ist das ja rechtlich erlaubt. Daher meine Frage: Wie genau schreibt ihr bei einer Gehaltslesung auf und vor allem Dingen, weiss das euer HR Abteiung welche Details ihr aufschreibt? Also zum Beispiel Name; Gehaltsgruppe; Verdienst; Lohnerhöhungen; Sonderzahlungen;

Wäre gut zu wissen, wie ihr das macht.

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Community-Antworten (11)

O
outofmemory

07.11.2016 um 15:05 Uhr

Wir bekommen monatliche eine Liste zur Verfügung gestellt.

C
celestro

07.11.2016 um 15:41 Uhr

Ihr habt das Recht, die Lohn- und Gehaltslisten einzusehen und Euch Notizen zu machen. Dabei ist es Euer Recht, das NIEMAND von HR dabei ist.

Was für Notizen Ihr Euch macht, wird HR also niemals erfahren, sofern es nicht ein BRM ausplaudert. (Hinweis: Es ist nicht erlaubt, alles komplett abzuschreiben.)

V
Vajda

07.11.2016 um 16:44 Uhr

Hier ist eigentlich alles schön erklärt. https:www.betriebsrat.com/bruttolohn-und-gehaltsliste

Wir sehen die Gehaltslisten alle 1-2 Jahre ein und schreiben uns alle Außreißer raus......

Und diese dann mit allen Daten....

LG

P
Paddy

07.11.2016 um 17:03 Uhr

Wen ihr Einsichtnahme in die Lohnlisten habt, ist es euer Recht, dies allein zu tun, also ohen AG. Handy raus .....Foto gemacht.....fertig . :-)

C
celestro

07.11.2016 um 17:23 Uhr

"Handy raus .....Foto gemacht.....fertig . :-)"

Hingegen bedeute "Einblick" Vorlage zur Ansicht, wobei der Betriebsrat das Recht hat, Notizen zu machen, jedoch weder Abschriften, noch Fotokopien der Unterlagen anfertigen darf (vgl. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Auflage 2008, § 80 BetrVG, Rd. Nr. 28 m. w. N.).

G
gironimo

07.11.2016 um 18:41 Uhr

Das mit dem Handy würde ich nicht machen.

P
Pickel

07.11.2016 um 19:07 Uhr

Anders als Celestro hier behauptet, darf HR sehr wohl im Raum sein. Einzig eine permanente Überwachung wäre unangemessen

P
Pjöööng

08.11.2016 um 10:57 Uhr

Möglichst noch mit dem privaten Handy?

Merkwürdigerweise sind viele Betriebsräte bei Datenschutzverstößen des Arbeitgebers sehr intolerant, schrene sich aber selber einen Dreck um den Datenschutz.

C
celestro

08.11.2016 um 11:19 Uhr

"Anders als Celestro hier behauptet, darf HR sehr wohl im Raum sein. Einzig eine permanente Überwachung wäre unangemessen"

Eine Überwachung darf überhaupt nicht stattfinden. Eine Anwesenheit von einer HR Person im selben Raum, ohne das Sie überwachen darf (also zu keinem Zeitpunkt mitgucken / mithören) dürfte wenn überhaupt nur im Einzelfall funktionieren. Nämlich dann, wenn der Raum der Einsichtnahme so groß ist, das die HR Person ohne etwas mitzubekommen, Ihrer Arbeit nachgehen kann.

M
Moreno

08.11.2016 um 11:41 Uhr

,,Handy raus .....Foto gemacht.....fertig . :-)" Zitat Celestro

Na Euch würd ich auch nicht allein im Büro lassen ;-)

C
celestro

08.11.2016 um 14:25 Uhr

@ moreno

Dann aber bitte nochmal nachschauen, wer das gesagt hat. Ich jedenfalls nicht, im Gegenteil.

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