Erstellt am 01.11.2016 um 20:26 Uhr von Pickel
Die Sponsoraktivitäten sind unternehmerische Entscheidung. Da habt ihr nichts mit zu tun. Es ist nicht euer Geld!
Erstellt am 02.11.2016 um 00:51 Uhr von Challenger
Tach auch,
der BR hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gemäß §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Überstunden. Vom MBR erfaßt sind sowohl die Anordnung,Duldung,als auch die Entgegennahme freiwillig geleisteter Überstunden.
An dieser Stelle habt Ihr einen Hebel,um den Arbeitgeber in einigen Dingen im Stimmung zu bringen. Mein Tipp :
1. Zustimmung für künftige Überstunden VERWEIGERN
2. Falls hierüber eine Betriebsvereinbarung existiert, KÜNDIGEN
Dann muß sich der AG wohl oder übel mit Euch an den Verhandlungstisch setzen.
Die Sponsorenverträge könnt Ihr allerdings nicht verhindern
Erstellt am 02.11.2016 um 09:18 Uhr von gironimo
Was den Umgang mit Mehrarbeit angeht, gebe ich Challanger recht.
Außerdem sollte aber jedem AN klar sein, dass beim Thema Entgelt der Gewerkschaft eine tragende Rolle zuzuschreiben ist.