Schichtveränderung
Wir sind eine Pflegeeinrichtung mit Schichtsystem Früh/Späth und Nacht ist exrta. Jetzt soll es eine Schichtveränderung geben. Nun will die Geschäftsleitung die Schichten verändern. Verkürzte Schichten , dafür mehr Tage. Wir als BR sind dagegen,weil es auch so zum Rytmus 12 Tage arbeiten Wochenende dann Frei, dann wieder 12 Tage käme. Die GL sagt: Wir haben einen Versorgungsauftrag und dieser muss erfüllt werden, damit können Sie dieses tun. § 87 würde ausgehebelt? das kann doch nicht sein. Sind total Verunsichert. Wer kann Helfen? Müssen wir einen RA einschalten. Gruß
Community-Antworten (3)
19.10.2016 um 10:45 Uhr
@Tulpe
da seid ihr in der vollen Mitbestimmung siehe BetrVG
§ 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
- vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Also nix mit der Vermutung "Aushebelung des §87" sondern vollumfängliche Mitbestimmung.
Gruß Galaxy
19.10.2016 um 13:07 Uhr
"Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 7 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll. Da es jedoch kein optimales Schichtsystem gibt, ist jedes Schichtsystem der betrieblichen Praxis einer zusammenfassenden, globalen Betrachtung im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) zu unterziehen.
https:www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4493"
Ich würde daher auf die Mitbestimmung pochen und die oben genannten Dinge versuchen durchzusetzen.
Und ja, es ist davon auszugehen, das es ein Fall für den RA wird, sofern sich Euer AG da nicht von beeindrucken läßt.
19.10.2016 um 16:10 Uhr
Das erste, was ihr tun solltet ist, dem AG mitzuteilen, dass er es unterlassen möge, Arbeitszeitregelungen ohne Mitbestimmung des BR vorzunehmen und statt dessen bei der alten Regelung zu bleiben. Ihr solltet klar machen, dass Ihr Rechtsmittel einlegen werdet - was ihr dann auch tun müsst, wenn der AG uneinsichtig ist. Ist dieser Punkt gegeben, sollte der BR beschließen, zur Wahrung und Durchsetzung seiner Mitbestimmungsrechte, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Und das tut ihr dann bitte auch.