Urlaubsversagung
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Urlaub. Wir haben schon seit 2002 eine BV, in der die allgemeinen Urlaubsgrundsätze klar geregelt sind. Diese hat bisher auch immer gut funktioniert. Es wird ein Plan aufgestellt, abgesegnet, vom GF und BRV unterschrieben und ist damit verbindlich.... für Alle. Mittlerweile hat sich die Praxis eingeschlichen, dass Mitarbeiter, wenn ihr Urlaub ran ist und grad viel zu tun ist, gefragt werden, ob sie nicht verzichten können, ganz oder teilweise oder verschieben. Und meistens wird damit immer die Gutmütigkeit der Selben netten Mitarbeiter ausgenutzt, die nicht "Nein" sagen können. Wir haben sowohl unseren Chef, als auch den Produktionsleiter mündlich und schriftlich darauf hingewiesen, dass wir damit nicht einverstanden sind. Erstens, weil es mitbestimmungspflichtig ist und zweitens weil bisher noch nie ein klarer Fall von " betrieblicher Notfall" vorgelegen hat. Was kann bzw. sollten wir noch dagegen unternehmen? Vielen Dank im Voraus, der Chefschreck
Community-Antworten (7)
10.10.2016 um 13:47 Uhr
Tach auch Chefschreck, da Ihr mit der BV 'Urlaubsgrundsätze' nach §87 BetrVG in der erzwingbaren Mitbestimmung seid, könnt Ihr, wenn alles andere nicht mehr hilft, mit einer einstweiligen Verfügung im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens den AG auf Einhaltung der BV zwingen.
10.10.2016 um 13:54 Uhr
Zuerst wäre mal zu prüfen, ob der Arbeitgeber überhaupt gegen die BV verstößt.
Eine einstweilige Verfügung wird man hier aber wohl kaum bekommen...
10.10.2016 um 13:54 Uhr
Danke für die Antwort. Hm, das dachte ich mir fast. Nur leider ist das genau der Weg, den ich eigentlich noch nicht gehen wollte, da es das Verhältnis zwischen GF/BR vermutlich verhärten würde. Aber wahrscheinlich komme ich da nicht drum herum.....
10.10.2016 um 13:57 Uhr
Hallo @ Chefschreck,
könnte ich die BV mal haben.... sind auch dabei eine zur Unterschrift zu kriegen
10.10.2016 um 14:11 Uhr
Ich sehe das ebenso wie Pjöööng.
Worin liegt denn der Verstoß des Arbeitgebers? Dazu müsste man den Inhalt der BV für solche Fälle kennen.
Und §87 (5) sagt klar aus, dass der BR Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der zeitliche Lage für einzelne Mitarbeiter hat, wenn zwischen AG und AN kein Einverständnis erzielt wird.
Gerade dieses Einverständnis ist doch aber da - ob das jetzt Gutmütigkeit ist oder nicht, sei erstmal dahingestellt.
10.10.2016 um 14:26 Uhr
Der Verstoß liegt nicht darin, dass der AG die BV mißachtet, sondern darin, dass er den laut Urlaubsplan genehmigten Urlaub nicht mehr genehmigen will, wenn es für die Kollegen soweit ist. Der Urlaubsplan soll ja schließlich Rechtssicherheit und familiäre Planungssicherheit bieten, sonst bräuchte man ihn nicht. Oder sehe ich das falsch?
10.10.2016 um 14:51 Uhr
Werden dem AN in einer BV Rechte eingeräumt, ist ein Verzicht nur mit Zustimmung des BR möglich (siehe auch § 77 BetrVG). Die Frage ist also, ob die BV in dieser Frage eindeutige Regeln enthält.
Aber vielleicht baut Ihr Druck auf, und fordert eine konkrete Regelung in der BV (mit Kündigung drohen, E-Stelle usw.).Ob dies Sinn macht, müsst Ihr selbst entscheiden.
Ansonsten - Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb