Tarifsperre
Hallo Forum,
mir geht es um § 77 Abs. 3 (3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.
Zählt diese Regelung nur wenn die Firma Tarifgebunden ist, bzw. darf man diese Sachen regeln wenn die Firma nicht tarifgebunden ist ?
Community-Antworten (7)
29.03.2023 um 20:43 Uhr
Die Regelungssperre gilt für alle.
29.03.2023 um 20:53 Uhr
Hallo Catweazle, hast du eine Quelle wo das ganze zum nachlesen ist ? Ich möchte dazusagen das der TV eine Öffnungsklausel besitzt für bessere Regelungen. Wie ich meine ist das ganze Ansichtssache. Was für den einen gut ist, ist für den anderen schlecht.
29.03.2023 um 21:14 Uhr
Die Quelle ist der § 77. Wenn es Ausnahmen geben sollte, würden sie dort stehen. Öffnungsklauseln, die im TV bessere Regelungen zulassen, sind schon seltsam. Schlechtere sind nicht möglich. In diesem Fall würde das Günstigkeitsprinzip zu tragen kommen und die Regelung aus dem TV würde gelten.
29.03.2023 um 21:23 Uhr
29.03.2023 um 23:05 Uhr
es geht doch nicht um allgemeinverbindliche TV.... lese mal hier unter 2b https://www.boeckler.de/pdf/mbf_hintergrund_tarifvorrang_bv.pdf
30.03.2023 um 09:46 Uhr
nimm dir mal einen Kommentar zum BetrVG z.B. den Fitting und les mal die Kommentierung zu §87 (1), 10. Da wird evtl einiges klarer.
30.03.2023 um 23:04 Uhr
Hallo rtjum, leider ist der private Fitting schon etwas in die Jahre gekommen. Mir gefällt der Absatz aus der dem Link der boeckler-Stiftung
Tritt der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus oder wechselt er in eine Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung (so genannte Tarifflucht), behält der Tarifvertrag für die Dauer seiner Laufzeit nach § 3 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) seine volle Wirksamkeit. Eine BV ist in diesem Zeitraum gesperrt.
Im TV ist alles transparent und gut geregelt. Warum sollte ein BR so etwas anfassen wollen ?