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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Raucherbereiche

B
BMG1974
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo Zusammen, sind wir in der Mitbestimmung wo gerauchert werden darf, ich denke nein! Unser AG will es an zwei Bereichen auf dem Gelände nicht, es sind aber noch andere Bereiche zum Rauchen in unmittelbarer nähe(30 Meter). Denke das darf er schön ohne uns entscheiden, Richtig? Wir wollen nicht zum Puhmann werden für die Belegschaft, weil dort schon immer geraucht werden dürfte. Danke im vorraus, LG

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Community-Antworten (14)

I
IlkaB

27.03.2023 um 10:19 Uhr

§87 BetrVG - Ordnung im Betrieb

Ihr könnt den Plänen des AG zustimmen nachdem er euch den Grund für die Änderungen erläutert hat oder ihr könnt Änderungen vorschlagen. Warum sollte euch das automatisch zum Buhmann machen?

Ihr seid für alle Mitarbeiter tätig, nicht nur für die Raucher...

J
jutti1965

27.03.2023 um 10:44 Uhr

Ich wäre da aber ganz vorsichtig bei dem Thema. Wenn der AG möchte kann er im ganzen Betrieb Rauchverbot erlassen, dann seid ihr raus aus der Mitbestimmung und erst recht der Buhmann!

A
Agassi0

27.03.2023 um 13:45 Uhr

@jutti1965 Ich wäre da aber ganz vorsichtig bei dem Thema. Wenn der AG möchte kann er im ganzen Betrieb Rauchverbot erlassen, dann seid ihr raus aus der Mitbestimmung und erst recht der Buhmann!

Warum ist man da raus aus der Mitbestimmung? Wäre hier nicht §87, Abs.1, Nr.1 zu beachten, wo man als BR wieder in der Mitbestimmung ist?

K
Kehler

27.03.2023 um 13:49 Uhr

Falls das Rauchverbot auf Grund von Brandschutz angeordnet ist, ist der BR raus. Falls das Rauchverbot die Pause betrifft, ist der BR raus.

A
Agassi0

27.03.2023 um 13:54 Uhr

@Kehler Falls das Rauchverbot die Pause betrifft, ist der BR raus.

Wieso?

K
Kehler

27.03.2023 um 14:06 Uhr

wenn hier grad so schön copy&paste gemacht wird, mach ich mal mit:

Nicht immer darf der Betriebsrat mitbestimmen

Bezüglich der Einführung und Dauer vergütungspflichtiger Pausen steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zu. Die Frage der Vergütung obliegt allein dem Arbeitgeber und kann keinesfalls immer aus Gründen der betrieblichen Übung beansprucht werden. Ebenfalls kein Mitbestimmungsrecht gibt es, wenn ein Rauchverbot zum Gefahrenschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, etwa an feuer- oder explosionsgefährdeten Stellen im Betrieb. Kein Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat zudem bei einer rein klarstellenden Anordnung, dass Rauchen nur innerhalb der tariflichen Pausen gestattet ist. Dies betreffe das Arbeitsverhalten, stellte kürzlich das LAG Mecklenburg-Vorpommern fest.

Quelle:https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/rauchverbot-nichtraucherschutz-im-betrieb_76_413662.html

A
Agassi0

27.03.2023 um 14:22 Uhr

@Jutti1965 dann musst Du aber auch bis zum Ende lesen, da steht dann nämlich:

Das muss der Betriebsrat wissen

Man muss hier genau aufpassen. Denn ein Rauchverbot oder die Regelungen rund um das Rauchen im Betrieb sind eigentlich immer nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Hier ging es aber um die klarstellende Anordnung, dass Rauchen eben nur in den tariflichen Pausen zulässig sei. Und das betrifft eben nicht die Ordnung im Betrieb und löst damit keine gesonderte Mitbestimmung aus. Der Beschluss des LAG Mecklenburg-Vorpommern steht durchaus im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

In dem Fall ging es nur darum, ob der AG ohne Mitbestimmung anordnen kann , dass nur in den Pausen geraucht wird. Und das darf der AG.

Aber sonst ist der BR mit im Boot.

A
Agassi0

27.03.2023 um 14:23 Uhr

@Kehrer Du hast Deinen verlinkten Beitrag auch nicht richtig gelesen:

Rauchverbot im Betrieb einführen

Will der Arbeitgeber ein Rauchverbot im Unternehmen einführen, ist dies in Betrieben mit Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG mit dem Betriebsrat abzustimmen. Aufgrund des Mitbestimmungsrechts muss der Betriebsrat nicht nur bei der Einführung des Rauchverbots, sondern auch bei der konkreten Ausgestaltung und Durchführung involviert werden. Falls die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht berücksichtigt werden, ist auch das Rauchverbot nicht wirksam.

In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber einseitig über sein Direktionsrecht ein Rauchverbot am Arbeitsplatz einführen, soweit dies billigem Ermessen entspricht.

M
Muschelschubser

27.03.2023 um 14:37 Uhr

Vielleicht löst sich das Thema hierdurch ja in "Rauch" auf... ;-)

https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/mehr-urlaub-fuer-nichtraucher-ist-das-erlaubt.html

B
BMG1974

27.03.2023 um 14:49 Uhr

Hallo Ich noch einmal, das Rauchen ist bei uns klar geregelt über BV ( Ausstempeln 20 min pro Tag) lediglich im Eingangsbereich wo sich auch Aschenbecher befinden, möchte unser AG das Rauchen untersagen, mehr nicht. Unsere Meinung ist, er soll die Aschenbecher abbauen und gut ist. Unsere Mitbestimmung benötigt er dafür unserer Meinung nach nicht. Es gibt noch genügend andere Stellen zum Rauchen auf dem Gelände die auch dafür benannt sind.

R
rtjum

27.03.2023 um 14:59 Uhr

"lediglich im Eingangsbereich wo sich auch Aschenbecher befinden, " und da müssen auch alle Nichtraucher hergehen? Dann reden wir von Gesundheitsschutz und da kommt der AG ja dann gar nicht drumrum dass dort zu untersagen und da kann ich als BR und ehemaliger Raucher sehr gut mitgehen, auch bei uns gibt es genügend Raucherplätze mit Überdachung und Sitzgelegenheiten.

J
jutti1965

27.03.2023 um 15:14 Uhr

ich nehme mal an dass der Eingangsbereich im Freien ist....

R
rtjum

27.03.2023 um 15:50 Uhr

auch im Freien haben Nichtraucher ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und der AG muss ggfls was tun

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