Erstellt am 10.08.2016 um 12:00 Uhr von PapaSchlumpf
Nur weil der eine Arbeitnehmern sich falsch verhält, darf das ein andere noch lange nicht.
Es gibt im Unrecht keine Gleichstellung.
Defacto begeht jeder der während der Arbeitszeit rauchen geht und diese Zeit nicht nacharbeitete oder sich ausstempelt Arbeitszeitbetrug.
Aber um auf Deinen Fall konkret zu kommen:
Gibt es eine betriebliche Regelung, die das Rauchen außerhalb der regulären Pausen regelt ?
Erstellt am 10.08.2016 um 12:05 Uhr von RoterFaden
>Defacto begeht jeder der während der Arbeitszeit rauchen geht und diese Zeit nicht nacharbeitete oder sich ausstempelt Arbeitszeitbetrug.
@PapaSchlumpf:
Und auf welchen Paragrafen stützt sich deine Aussage?
@McGyver:
von wem kommen denn die Vorwürfe?
Erstellt am 10.08.2016 um 12:25 Uhr von gironimo
Wir leben in einer Demokratie. Da kann doch jeder seine Meinung äußern. Auch der Chef. Eine "Vorschrift " ist deshalb nicht .
Sonst wäre ja der BR mit beteiligt worden.
Aber aus meiner Sicht, sollte auch der BR mehr den Gesundheitsgedanken im Blick haben.
Erstellt am 10.08.2016 um 12:27 Uhr von McGyver
@ papaschlumpf: offiziel gibt es Raucherpausen aber die dazwischen werden" entspannt" gehandhabt... so lange die Arbeit erledigt ist gibt es keinen Stress....
Erstellt am 10.08.2016 um 12:28 Uhr von McGyver
@roter Faden: der Betriebsleiter hat den Kollegen angesprochen
Erstellt am 10.08.2016 um 14:01 Uhr von Pjöööng
Beim Arbeitgeber könnten dafür möglicherweise prozessökonomische Überlegungen dahinter stecken:
Der ältere AN hat noch 300 Arbeitstage an denen er jeweils eine Stunde mit Rauchen verbringt, also in Summe 300 Stunden, mal 30 € Brutto sind 9000 €.
Der Aufwand den älteren AN rechtssicher zu kündigen ist hoch und der Ausgang ist ungewiss, zum Schluss muss man sich evtl. auch noch innerhalb eines Vergeliches einigen, die Vergleichssumme dürfte über 9000 € liegen.
Ökonomisch ist es also günstiger das Problem auszusitzen.
Der jüngere AN hat noch 8000 Arbeitsage, macht 8000 Stunden, mal 25 € Brutto sind 200000 € die ihn die Qualmerei kostet.
Ein junger AN ist relativ einfach rechtssicher zu kündigen, falls man sich vergleichen muss, liegt man bei maximal drei Monatsgehältern...
Das ist keine Altersdiskriminierung...
Erstellt am 10.08.2016 um 16:05 Uhr von RoterFaden
>Das ist keine Altersdiskriminierung...
Tja, auch wenn uns das nicht gefällt - Pjöööng hat das schön hergeleitet.
@McGyver: wenn die zusätzlichen Raucherpausen bisher "recht entspannt" gehandhabt wurden, was ist dann eurer Meinung nach das Problem?
Übertreibt es der junge Kollege vielleicht tatsächlich?
Wie sind die beiden nach dem Gespräch verblieben? Bzw. war es eine Abmahnung,
oder geht es in die Richtung? Oder erstmal ein lockerer Hinweis?
Erstellt am 10.08.2016 um 19:18 Uhr von DummerHund
@McGyver
Rechnen kann ich Vieles, ob einer zu viel oder der Andere öfters fehlt wegen Kaffee trinken, der Andere fehlt zu oft und kostet zu viel weil er zu oft auf Toilette geht........
Ich würde mir folgenden Link mal durchlesen und schauen wie ich als BR meinem AG gegenübertreten und Argumentieren würde.
http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/oer/1835
hier dann noch (gerade den Punkt 3 ).
http://www.hp-legal.com/images/stories/aktuelles/aua_0308_144_ff.pdf
Wenn ein AG nicht wie hier das Alter des einen (sei es auch nur bei der Brechnung des tätsächlichen gestzl. Renteneintrittsalters), gegen den eines Jüngeren AN stellt, stellt sich für jeden natürlich die Frage wann man von einer Diskriminiereung wegen eine Alters sprechen kann ?
Erstellt am 10.08.2016 um 19:43 Uhr von samira
Warum macht man eigentlich BVs für Alkoholkranke und Drogenkranke - und warum zählen Raucher nicht dazu?
Erstellt am 10.08.2016 um 19:57 Uhr von DummerHund
@samira
Weil Raucher denm Gesetz nach nicht als Kranke eingestuft werden.
Erstellt am 11.08.2016 um 07:25 Uhr von McGyver
Vielen Dank für Eure Meinungen und Hinweise.... ohne zu sehr ins Detail zu gehen es schleicht sich so ein bisschen der Verdacht auf das hier auch ein wenig nach Nase gegangen wird... es gab wie ich erfahren habe ähnliche Vorfälle wo bei dem einen de Zeigefinger gehoben wurde und beim anderen nicht
Erstellt am 11.08.2016 um 07:26 Uhr von McGyver
@roter Faden: nein, die beiden gehen immer gemeinsam rauchen das ist ja der Witz
Erstellt am 11.08.2016 um 09:36 Uhr von Pjöööng
Zitat (McGyver):
" es schleicht sich so ein bisschen der Verdacht auf das hier auch ein wenig nach Nase gegangen wird"
Und genau dieses ist auch nicht verboten, die Nase ist kein Diskriminierungsmerkmal nach dem AGG.
Was anderes wäre wenn alle Vulkanier, alle Moslems oder alle Frauen anders behandelt würden.
Erstellt am 11.08.2016 um 11:34 Uhr von McGyver
@null: den Sinn meiner Aussage hast Du verstanden?????