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Morgenübelkeit

B
brsieben
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Wissende,

wenn jemand im Laufe des Tages krank nach Hause geht, werden seinem Stundenkonto die an der Regelarbeitszeit fehlenden Stunden gutgeschrieben. Anders wird es gehandhabt, wenn eine Schwangere erst mit Verspätung zur Arbeit kommen kann. Dann werden die fehlenden Stunden nicht gebucht, d.h. es entsteht ein Minus auf dem Gleitzeitkonto - nach und nach ein nicht unerhebliches. Mir leuchtet nicht ein, warum nicht Krankheit vor der Arbeit genauso behandelt werden soll wie Krankheit im Anschluss an den Arbeitsantritt? Wie ist das in Euren Unternehmen geregelt?

1.67507

Community-Antworten (7)

G
gironimo Akzeptiert

18.07.2016 um 12:39 Uhr

Ergänzung: In unserer BV Gleitzeit gibt es eine Regelung für derartige kurze Ausfallzeiten.

Zusammengefasst ist geregelt: Wir betrachten den durchschnittlichen Beginn der Arbeitszeit des Mitarbeiters als Berechnungspunkt. Es wird darauf vertraut, dass die Behauptung stimmt. Im Falle des Missbrauchsverdachts (ist über viele Jahre erst einmal vorgekommen), kann der AG mit Zustimmung des BR über eine Zeit von einem Jahr eine Bescheinigung verlangen.

C
celestro

18.07.2016 um 12:17 Uhr

Ich würde sagen ... Schwangerschaft ist keine Krankheit.

B
brsieben

18.07.2016 um 12:23 Uhr

Übelkeit schon. Und auch nicht angenehmer als Zahnschmerzen. Aber wenn die Schwangerschaft als Beispiel ein Problem ist: Wie wäre es mit Migräne, die gegen Mittag nachlässt?

C
celestro

18.07.2016 um 12:26 Uhr

habe ich morgens einen Migräneanfall, könnte ich es mir vom Arzt bescheinigen lassen, oder nicht ? Auch bei Zahnschmerzen etc. würde man ja vermutlich zum Arzt gehen und könnte eine Bescheinigung beibringen.

Habe aber zum Glück weder Migräne, noch kann ich schwanger werden ...

G
gironimo

18.07.2016 um 12:31 Uhr

Ich sehe da auch keinen Unterschied. Hier zieht aus meiner Sicht § 616 BGB.

Könnte höchstens sein, dass Ihr eine BV über flexible Arbeitszeiten habt und man aus dem Text entsprechendes ableiten kann.

Im Übrigen kenne ich zahllose Gesundheitsstörungen kurzer Natur, die einen Arztbesuch jedenfalls nicht erforderlich machen.

M
Matze

18.07.2016 um 13:01 Uhr

Bei uns gilt folgendes: Wird jemand im Verlauf des Tages arbeitsunfähig (z.B. Erkrankung), kann er bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach Hause gehen. Ist jemand bereits vor Arbeitsantritt arbeitsunfähig (auch Kopfschmerz oder Übelkeit), kann er einen sogenannten "Karenztag" nehmen und Zuhause bleiben. Sollte er am Folgetag weiterhin krank sein, muss er eine AU-Bescheinigung vorlegen. Kommt er jedoch später am Tag zur Arbeit, beginnt die Arbeitszeitberechnung mit Erscheinen zur Arbeit. (haustariflich geregelt)

I
ickederdicke

18.07.2016 um 13:29 Uhr

Bei uns ist es ähnlich wie bei Matze geregelt. Bis zu 3 Tage ohne Attest sind drin. Hier würde ich aber der Schwangeren anraten - wenn es zu stark / oft auftritt - mit dem Arzt über ein individuelles Beschäftigungsverbot zu reden.

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