Freistellungsbedarf
Bei uns gibt es Sicherheitsbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte etc. Die Anzahl der Personen ist ja festgelegt-aber welcher Zeitbedarf pro Beauftragtem kann angesetzt werden für die Freistellung von Ihren betrieblichen Aufgaben? Hatte das mal von einer BG gesehen.....aber ich finds nicht mehr
Community-Antworten (3)
03.06.2016 um 01:05 Uhr
Tach auch, keine Ahnung.
Aber frag doch ganz einfach mal bei Euerer zustädigen Berufsgenossenschaft nach.
03.06.2016 um 08:40 Uhr
@Betriebsratten Für die Sicherheitsfachkraft folge bitte mal den Link: https:www.bghw.de/arbeitsschuetzer/sicherheitstechnische-und-betriebsaerztliche-betreuung/online-handlungshilfe-einsatzzeitenrechner
03.06.2016 um 10:22 Uhr
@Erbsenzähler: Es geht hier nicht um die Fachkraft für Arbeitssicherheit sondern um Sicherheits- und Gefahrstoffbeauftragte.
Die Sicherheits- und Gefahrstoffbeauftragten nehmen sich die Zeit, die sie für ihr Ehrenamt brauchen!