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Freistellungsbedarf

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns gibt es Sicherheitsbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte etc. Die Anzahl der Personen ist ja festgelegt-aber welcher Zeitbedarf pro Beauftragtem kann angesetzt werden für die Freistellung von Ihren betrieblichen Aufgaben? Hatte das mal von einer BG gesehen.....aber ich finds nicht mehr

1.18803

Community-Antworten (3)

C
Challenger

03.06.2016 um 01:05 Uhr

Tach auch, keine Ahnung.

Aber frag doch ganz einfach mal bei Euerer zustädigen Berufsgenossenschaft nach.

E
Erbsenzähler

03.06.2016 um 08:40 Uhr

F
fantil

03.06.2016 um 10:22 Uhr

@Erbsenzähler: Es geht hier nicht um die Fachkraft für Arbeitssicherheit sondern um Sicherheits- und Gefahrstoffbeauftragte.

Die Sicherheits- und Gefahrstoffbeauftragten nehmen sich die Zeit, die sie für ihr Ehrenamt brauchen!

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