Erstellt am 07.04.2016 um 17:01 Uhr von Pjöööng
Es ist doch ganz einfach: Wöfür ist es nötig?
Wenn Ihr es nicht begründen könnt, braucht Ihr es nicht.
Allerdings, dass man sich über die 200 Euro streiten muss ist schon peinlich...
Erstellt am 07.04.2016 um 18:09 Uhr von Nicole
Es handelt sich tatsächlich um Ca.50? und ich stelle mir die Frage ob er lesen möchte das wir dort wichtige Termine "anpinnen" möchten oder was demnächst so ansteht......
Erstellt am 07.04.2016 um 19:00 Uhr von gironimo
Wenn der AG nicht will, muss man das Gericht bemühen.
Was das "schwarze Brett" angeht, hat das BAG schon vor Jahren die Erforderlichkeit bestätigt (siehe auch Kommentare zu § 40 BetrVG)
Erstellt am 07.04.2016 um 21:04 Uhr von Pickel
Gironimo, ein schwarzes Brett ist etwas vollkommen anderes.