Kurzarbeitreglung
Wer kennt sich mit Kurzarbeitreglung aus, Bei Arbeitsunfähigkeit, wenn Kurzarbeit gemeldet ist und danach krank wird, bevor Kurzarbeit gemeldet ist und MA. Ist durchgehend krank! Wird immer nach KuG bezahlt oder entgeltfortzahlung AG.?
Community-Antworten (2)
25.03.2016 um 17:44 Uhr
Das kommt drauf an......
Schau hier einmal nach:
http://www.juraforum.de/forum/t/krankheit-waehrend-kurzarbeit-anspruch-auf-entgeltfortzahlung.451742/ und https:krankengeld24.de/berechnung/78-arbeitsunfaehigkeit-und-kurzarbeit.html
Und hier ist auch ein Rechenbeispiel: http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_krankheit.html
27.03.2016 um 16:02 Uhr
Ich meine dass wenn die Betriebsvereinbarung ( Kurzarbeit) unterschrieben ist, wird auch danach bezahlt, so als handel es sich hier kurzfristig um einen anderen Tarif.