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Resturlaubsliste

B
Bobomec
Jan 2018 bearbeitet

Hi zusammen,

wir haben zur Zeit die Frage, ob wir Anspruch haben auf eine Resturlaubsliste mit Namen der betroffenen Mitarbeiter. Personal sagt uns, dass wir da eben keinen Anspruch haben, da sie nicht erkennen, warum das "erforderliche" Informationen für unsere BR-Arbeit sein sollten.

Wir argumentieren, dass wir Gerechtigkeit beim Urlaubnehmen gewähren wollen und wir auch für Verhandlungen die Gründe kennen wollen, warum der Urlaub nicht genommen wird. Bei Gerechtigkeit kommt als Gegenargument, dass wir das bei der Urlaubsplanung einbringen könnten, aber nicht im Nachgang.

Kann da jemand weiterhelfen und sagen, ob wir nun Anspruch haben oder nicht? :)

Grüße Boris

1.20506

Community-Antworten (6)

G
gironimo

15.02.2016 um 10:04 Uhr

Wie sollt Ihr denn darüber wachen, ob die Gesetze und Tarife oder BVs eingehalten werden, wenn Ihr die Liste nicht habt?

Beruft Euch auf § 80 Abs. 2 BetrVG (in Verbindung mit Abs. 1 Nr.1) und stellt klar, dass Ihr auch gewillt seit Rechtsmittel einzulegen.

(Ihr müsst also Eure Argumentation ein wenig ändern.

B
Bobomec

15.02.2016 um 10:07 Uhr

So einfach scheint das nicht. Resturlaube sind Individualrecht. Und welches Gesetz, welchen Tarif und welche BV bewachen wir denn da, wenn wir eine Namensliste haben? Geht dann ja auch anonym.

G
gironimo

15.02.2016 um 10:16 Uhr

Ihr überwacht die Einhaltung des Bundesurlaubsgesetztes (Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr, und der Urlaub soll ja im laufenden Jahr gewährt und genommen werden. Wo im Betrieb klappt das und wo nicht).

Wenn Ihr bei der Urlaubsplanung mitbestimmt habt (wie Euer Personalchef sagt), dann müsst Ihr auch überwachen, ob die Planung eingehalten wurde und wenn nicht - woran lag es.

Ich finde, dass geht nicht anonym.

B
Bobomec

15.02.2016 um 10:19 Uhr

Bei der Urlaubsplanung haben wir nicht mitbestimmt, da hätten wir fragen sollen. Wir haben bei uns eine Regelung, dass wir bis Ende April des Folgejahres den Urlaub mitnehmen dürfen (ob das legal ist oder nicht, ist ja ein anderes Thema). Also ist ja noch alles im grünen Bereich und nichts verletzt.

P
Pjöööng

15.02.2016 um 14:56 Uhr

Zitat (Bobomec): "Wir argumentieren, dass wir Gerechtigkeit beim Urlaubnehmen gewähren wollen und wir auch für Verhandlungen die Gründe kennen wollen, warum der Urlaub nicht genommen wird."

Wie könnt Ihr an Hand der Liste "Gerechtigkeit beim Urlaubnehmen gewähren"?

Wie erkennt Ihr aus der Liste die Gründe warum Urlaub nicht genommen wird?

B
Bobomec

15.02.2016 um 14:59 Uhr

Mit der Liste können wir dann die Betroffenen fragen.

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