W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeitabbruch

T
tauwetter
Jan 2018 bearbeitet

wir haben eine arbeitszeit von tägl. 8 stunden . wenn kollegen eher nach hause geschickt werden ,wenn z.b. material oder teile fehlen ,muß dann der arbeitgeber den vollen tag bezahlen ? bisher wurde es so gehandhabt daß man mindestens 4 stunden gearbeitet haben mußte um die ganzen 8 stunden bezahlt zu bekommen.

95002

Community-Antworten (2)

M
Moreno

23.01.2016 um 17:56 Uhr

Gibt es eine BV zu diesem Thema bei Euch? Wenn nicht muss der Arbeitgeber den ganzen Tag bezahlen auch wenn überhaupt nicht gearbeitet werden kann. Nennt sich Annahmeverzug nach 615 BGB :-)

G
gironimo

23.01.2016 um 18:09 Uhr

Naja - eine BV zum Thema KAPOVAZ (kapazitätsorientierte Arbeitszeit) würde es ja nur ermöglichen, in einem gewissen Verteilspielraum mit den Arbeitszeiten zu schwanken. In der Summe muss dann aber die (arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich) vereinbarte Arbeitszeit herauskommen.

Ansonsten sehe ich hier (wie moreno) auch das Betriebsrisiko beim Arbeitgeber (§ 615 BGB).

Ihre Antwort