W.A.F. LogoSeminare

Abschleppen

B
Brutus
Nov 2016 bearbeitet

Darf man auf dem Parkplatz, der zum Firmengelände gehöhrt,abschleppen lassen wenn der jenige beispiesweise auf einem Frauenparkplatz parkt

1.67105

Community-Antworten (5)

O
outofmemory

03.09.2015 um 18:37 Uhr

Und was hat das mit dem Betriebsrat zu tun?

G
gironimo

03.09.2015 um 18:42 Uhr

Es gehört jedenfalls zur Frage der Ordnung im Betrieb. Aber ich würde es erst einmal mit reden versuchen.

(Im Übrigen meine ich, muss man nicht jede Unsitte der öffentlichen Hand übernehmen)

I
ickederdicke

04.09.2015 um 09:11 Uhr

Nö...aber ne Geschlechtsumwandlung anbieten....

H
Hartmut

04.09.2015 um 15:13 Uhr

Zur 'Ordnung im Betrieb' gehört die (An-) Ordnung der Parkplätze nicht, sondern das ist allein Hausrecht des AG. Trotzdem ist der AG gut beraten, nicht leichtfertig abschleppen zu lassen, denn er könnte schadenersatzpflichtig werden. Erst einmal mit Reden versuchen ist richtig.

C
celestro

04.09.2015 um 16:08 Uhr

Wir hatten vor nicht so langer Zeit einer Inhouse-Schulung, da hat uns der Arbeitsrechtsanwalt, daß die Einrichtung von speziellen Parkplätzen mitbestimmungspflichtig ist.

Wenn es also einfach nur Parkplätze gibt, ist das alleine Sache des AG. Wenn aber "unterschieden" wird ... also Parkplätze nur für höhere Gehaltsbänder oder ähnliches, ist der BR mit im Boot. Dazu würde ich auch zählen, wenn aufgrund des Geschlechtes bestimmte Plätze "beschränkt" werden.

Ihre Antwort