Erstellt am 03.09.2015 um 10:02 Uhr von gironimo
Es kommt natürlich im Detail darauf an, was in Eurer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit steht.
Grundsätzlich sind aber Dienstpläne und natürlich auch deren Änderung mitbestimmungspflichtig
(§ 87 BetrVG, Lage und Verteilung der Arbeitszeit). Wenn Euer Chef Euch nicht beachtet, droht ihm Rechtsmittel an. Ihr müsst den Weg dann aber auch ggf. gehen (§ 23 Abs. 3 BetrVG)
Erstellt am 03.09.2015 um 10:09 Uhr von nicoline
Was bedeutet bei euch denn Regelarbeitszeit?
Erstellt am 03.09.2015 um 13:42 Uhr von blondy
Gironimo,
Vielen Dank. Das hat mir schon sehr geholfen. Wir haben keine BV, sondern nur den Tarifvertrag TVöd-K
nicoline,
Er meint, die Regelarbeitszeit wäre 24 Std., da wir ja so auch arbeiten würden. Was meiner Meinung nach so nicht stimmt. Wir haben insgesamt 7 Dienstzeiten. Wenn er eine 8. einführen möchte, muss er sie auch genehmigen lassen.
Erstellt am 03.09.2015 um 15:01 Uhr von nicoline
blondy,
es ist schon abenteuerlich, was manche Vorgesetzte in Krankenhäusern glauben, alles anordnen zu dürfen, ohne dass der BR mitzureden hat. Du hast natürlich vollkommen Recht, dass ihr in der Mitbestimmung seid. Sollte euer PDD mündlich nicht zu überzeugen sein, wäre es sicher gut, ihr könntet es mit einer Einsichtnahme in einen Kommentar zum BetrVG beweisen, z.B. dem Fitting oder DKK. So etwas habt ihr doch sicher in eurem Büro stehen, wenn nicht solltet ihr euch schnell einen besorgen.