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Arbeitsoptimierung?

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, brauch mal wieder Hilfe. Wir sind eine Pflegeeinrichtung, unsere GL hat von außerhalb einen Sachverständigen beauftragt der Fehler und Optimierung in der Pflege, aufzeigen soll. Der BR wurde Informiert und uns auch zugesichert das es keine Negative Personlentscheidungen gibt. Haben wir ein anrecht auf die gleichen Informationen wie die GL und was können wir oder müssen wir beachten und tun?

Vielen Dank im vorraus

93101

Community-Antworten (1)

G
gironimo

06.07.2015 um 15:50 Uhr

Natürlich habt Ihr ein Anrecht. Schon aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG und - je nach Thema aus weiteren §§.

Ihr könnt übrigens Eurerseits einen Sachverständigen hinzuziehen, der Euch die Situation erklärt und mit Euch Euer Personalführungskonzept erarbeitet (Vorgehensweise § 80 Abs. 3 BetrVG), wenn Ihr dies für erforderlich haltet.

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