Seminarbeschlüsse Schwerbehindertgenvertretung
hallöle, wir haben einen Schwerbehindertenvertreter der Seminare besuchen will, er hat keinen Vertreter. Wer beschließt denn die Teilnahme an den Seminaren?? Er ist der Meinung dass er das selbst machen kann und nicht das gesamte Betriebsratsgremium. Wir sind nun etwas verunsichert. Kann mir da jemand weiterhelfen??
Community-Antworten (17)
22.04.2015 um 14:38 Uhr
Das beschließt der SBV ganz für sich alleine ohne Betriebsrat - die zwei haben in dem Moment nichts miteinander zu tun. Dies ist daher auch nicht im BetrVG geregelt. Dieses ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in § 96 Abs. 4 Satz 3 geregelt.
Beschließt er sonst bei euren Beschlüssen mit ?!
22.04.2015 um 14:55 Uhr
ja, er stimmt bei allen Beschlüssen mit ab. Da wir uns damit bisher nicht wirklich beschäftigt hatten aber nun Fragen aufkommen und das BetrVG nicht viel dazu hergibt also die Fraqgen an die "alten Hasen" hier. Ich schau gleich mal ins SGB
22.04.2015 um 15:21 Uhr
Dann habt ihr ja ne Menge ungültiger Beschlüsse...
22.04.2015 um 15:28 Uhr
upps, dürfte er nicht beim "normalen" Gremium mit abstimmen???? Hast Du eine Funds telle?
22.04.2015 um 16:00 Uhr
Nein die SBV darf nicht den BR Sitzungen mit abstimmen (eine Ausnahme gibt es wohl in Bayern). Die SBV hat dort nur Beratungsrecht. Was die SBV selbst angehnt, so beschliesst sie selbst. Auch über Seminare. Allerdings wenn die SBV keinen Vertreter mehr hat sollten wohl schnell Wahlen eingeleitet werden.
22.04.2015 um 16:44 Uhr
Ist er nur SBV oder auch gleichzeitig BR Mitglied ?
22.04.2015 um 17:08 Uhr
Das Problem der ungültigen Beschlüsse wird hier in der Praxis häufig nicht auftauchen. Da die Schwerbehindertenvertretung an allen BR Sitzungen beratend teilnehmen darf, darf sie sich auch an der Willensbildung des gremiums beteiligen. Lediglich die Teilnahme an den Abstimmungen ist ihr verwehrt. In der Regel fallen BR-Beschlüsse nicht so knapp aus, dass die Stimme des Schwerbegindertenvertreters ausschlaggebend ist. Hat der Schwerbehindertenvertrauensmann an der Abstimmung teilgenommen, hat aber seine Stimem am Ergebnis nichts geändert, so sehe ich kein Problem mit der Gültigkeit der Abstimmung.
22.04.2015 um 20:50 Uhr
ich danke Euch für die Antworten. SVB ist gleichzeitig gewähltes BR Mitglied. Aber er meint, dass er während der Sitzung switchen kann, also mal als SVB und wenn es um Beschlüsse geht, will er mit abstimmen. Das geht m.E. nicht. Entweder nimmt er an einer Sitzung beratend als SVB teil von anfang bis Ende oder er nimmt als "normales" BR Mitglied teil, sollte das aber dann vorher kundtun. Das ist wie gesagt meine Meinung, da steht ich aber ziemlich alleine da weil andere meinen er kann sein " BR-Hemd" während den Sitzungen auch wechseln. Aber er ist unbelehrbar. Ich habe irgendwo etwas schriftliches gefunden, habs aber nicht abgespeichert und find es nicht mehr wieder.
22.04.2015 um 21:23 Uhr
feuerteufel,
- weil andere meinen er kann sein "BR-Hemd" während den Sitzungen auch wechseln.* Ein BRM, welches in der Doppelfunktion SBV und BRM an einer Sitzung teilnimmt, stimmt als BRM ab und berät als SBV.
Gesetzestext § 95 Abs. 4 SGB IX: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen
Nachdem du nun gehört hast, dass die SBV kein Stimmrecht hat, frage dich und dann auch dein Gremium mal, was für einen Grund es jetzt noch geben könnte, das "Hemd" während der Sitzung zu wechseln.
22.04.2015 um 22:22 Uhr
Nicoline, das ist ja richtig, er kann an allen Sitzungen und Ausschüssen beratend teilnehmen, das hab ich auch gelesen. Aber wenn er beratend teilnehmen kann, dann hat er kein Stimmrecht. Er nimmt ja auch an jeder Sitzung und jedem Ausschuß beratend teil, stimmt aber bei allen Beschlüssen mit ab und ich / wir meinen das geht nicht
22.04.2015 um 22:53 Uhr
Also, nochmal zur Erklärung, ihr versteht die Befugnisse dieses Doppelamtes nicht richtig:
In der Betriebsratssitzung DARF ER ABSTIMMEN. Dort stimmt er IMMER als BRM mit, als SBV kann und darf er nicht abstimmen und er kann auch nicht irgend ein Hemd wechseln!!!
In Ausschüssen darf er als BRM IMMER ABSTIMMEN, sofern er dort AUCH ALS GEWÄHLTES BRM teilnimmt, wenn er NUR ALS SBV teilnimmt, darf er nicht abstimmen, sondern nur beraten.
Jetzt klar?
22.04.2015 um 23:45 Uhr
Nicoline, ich habe das Gefühl, dass der BR von feuerteufel dieses Hin und Her nicht dulden WILL. ... Du kannst ihn vermutlich nicht überzeugen.
23.04.2015 um 00:54 Uhr
lieber Kölner, liebe Nicoline, das Problem ist sicher nicht nicht "dulden" wollen und damit auch keine Überzeugungsarbeit zu leisten ist. Problem ist einfach, dass einige BR Mitglieder sich nicht an das Betrvg halten sondern es es auslegen wie es gebraucht wird und damit kommen wir nicht weiter, drehen uns nur um uns selbst und vertun damit wertvolle Zeit. SBV hat eh seine eigene Einstellung zu seinem Amt und nutzt seine Position für eigene Zwecke und Interessen aus
23.04.2015 um 09:05 Uhr
Kölner, hier kann es ja gar kein Hin und Her geben, welches man dulden müsste!
*Problem ist einfach, dass einige BR Mitglieder sich nicht an das Betrvg halten * Mir ist jetzt nicht so ganz klar, was bei euch los ist, denn nun gerade sprichst Du von etwas, was mit dem Stimmrecht der SBV für mich irgendwie nicht zusammen passt. Was er darf und was nicht habe ich nun sehr genau geschildert. Auch, wenn euch das nicht passt, oder ihr hier eine andere Meinung habt, darf er überall dort, wo er als BRM berechtigterweise an Sitzungen teilnimmt mit abstimmen. Überall dort, wo er nur als SBV teilnimmt darf er es nicht. Das muss man ihm sagen und wenn er trotzdem mitstimmt, da wo er nicht darf, muss die Stimme im Ergebnis eben nicht gezählt werden.
23.04.2015 um 09:17 Uhr
@ feuerteufel
Euer BRM/SBV muss Schulungen als SBV NICHT durch das Gremium abnicken lassen. Über diese Schulungen entscheidet die SBV selbständig!!
"Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die zugleich Betriebsratsmitglied ist, ist, wenn sie als Vertrauensperson an der Betriebsratssitzung teilnehmen will, nicht generell als Betriebsratsmitglied verhindert. Ergibt sich ein Interessenkonflikt im Einzelfall, muss die Vertrauensperson diesen gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigen. Dies kann so geschehen, dass die Geheimhaltungspflicht gegenüber dem schwerbehinderten Menschen über persönliche Verhältnisse, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, nicht verletzt wird. Für den Fall der Verhinderung ist ein Ersatzmitglied zu der Betriebsratssitzung zu laden." LAG Hessen, Beschluss vom 01.11.2012 – 9 TaBV 156/12
Weiter im Text ...
"wir haben einen Schwerbehindertenvertreter der Seminare besuchen will, ER HAT KEINEN VERTRETER. "
Dann wird´s Zeit, dass eine neue SBV Wahl angestoßen wird. Das SGB sieht NICHT vor, dass eine SBV KEINEN Vertreter hat ... warum gibt es keinen Stellvertreter??
§ 94 Abs.1.:In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson UND WENIGSTENS EIN STELLVERTRETENDES MITGLIED gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt. Abs. 5) Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt, wenn
- das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig erlischt und ein stellvertretendes Mitglied nicht nachrückt, ...
23.04.2015 um 09:33 Uhr
@Hoppel so wie ich das sehe, wird aber nur ein Stellvertreter gewählt und nicht die Vertrauensperson. sollte ich falsch liegen, bitte korrigieren.
23.04.2015 um 22:06 Uhr
@ tatekuru
Uuups ... Danke für die Korrektur! Hab die §§ 17 / 21 SchwbVWO nicht beachtet. :-(
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