Betriebsratsitzungen im Schichtbetrieb
Hallo, unser BR tagt alle 2 Wochen. 5 unserer BR Mitglieder sind im Schichtbetrieb tätig. Die BR Sitzungen wurden so gelegt, daß es auch diesen Kollegen möglich ist teilzunehmen. (14.-16.00 Uhr) Bis auf Sondersitzungen, sind die Termine rechtzeitig der GL bekanntgegeben. Trotzdem werden diese Kollegen nun standig von der BL unter Druck gesetzt mit dem Argrument ..dass Ihre Teilnahme den betrieblichen Notwendigkeiten entgegensteht, da die Maschinnen dadurch in dieser Zeit nicht besetzt sind. §30 Betriebsratssitzungen..." Permanent steht also der Vorwurf im Raum, daß die Produktion steht weil der BR tagt. Die Kollegen sind verunsichert. Frage: Können die BR Mitglieder trotzdem unbeschadet an der Sitzung teilnehmen? Welche Gesetze greifen und wie können wir als BR dagegen vorgehen?
Community-Antworten (5)
18.04.2015 um 11:28 Uhr
Der § 37 BetrVG ist eindeutig und unmissverständlich. Die Mitglieder des BR SIND für die BR-Arbeit freizustellen.
Ob die Produktion dabei zum Stehen kommt ist nicht Sache des BR sondern des Arbeitgebers.
Dieser, der seit Bekanntgabe des Wahlergebnisses weiß, wer BR ist und folge dessen ausfallen wird, hat dafür zu sorgen, dass die BRs ungehindert Ihren Job machen können und hat die Arbeit entsprechend zu organisieren.
Also zieht Euch den Schuh nicht an, der für den AG gedacht ist. Verweist die Vorgesetzen an den AG, wenn es Probleme gibt und lasst Euch nicht einschüchtern.
Wenn es mit den Vorgesetzten nicht klappt, macht das Thema auch mal zum Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber.
Für Euch gilt (wegen des § 37 BetrVG): Ihr habt so viel Zeit für den BR, wie dies aus Eurer Sicht erforderlich ist. Es gilt der Grundsatz der Selbstfreistellung (wovon Ihr unter pflichtgemäßen Ermessen so oft gebrauch macht, wie es notwendig ist). Ihr meldet Euch zur BR-Arbeit ab (und wieder an).
18.04.2015 um 11:31 Uhr
Nachtrag: Schickt die Kollegen einmal zu einem Seminar (auch § 37 BetrVG; Abs.6)
18.04.2015 um 18:27 Uhr
Der große Meeresforscher Jacques Cousteau hat mal geschrieben, 'Und wenn ich hundertmal weiß, dass mein Gitterkäfig jedem Angriff standhält .. wenn so ein Hai auf mich zuschwimmt mit aufgerissenem Maul, hab ich jedesmal wieder eine Sch*** Angst!'
Will sagen: Der Gesetzgeber will, dass ihr jederzeit und ungehindert einer erforderlichen BR-Arbeit nachgeht. Er sichert euch dafür perfekt ab, praktisch unangreifbar.
Lass euch so bald wie möglich schulen, um eure Rechte, Pflichten und Möglichkeiten kennenzulernen!
19.04.2015 um 08:24 Uhr
Und alle 2 wochen 2 Std Sitzung ist ja SEHR wenig Zeit fur BR Arbeit. Ein normales BRM meldet sich auch schon mal zwischendrin ab für BR Arbeit. Nicht nur an den Sitzungen teilnehmen und Hand hoch halten fur die Beschlüsse. BR Arbeit heißt viel mehr, nicht nur für den / die Vorsitzenden.
19.04.2015 um 16:47 Uhr
Also wenn ich mir überlege das bereits unsere aktuelle halbe Stunde der wöchentlichen Sitzung meistens über zwei Stunden geht, sind bei Euch zwei Stunden Sitzung alle zwei Wochen irgendwie etwas wenig. Ich mein, es soll ja Betriebe geben wo alles schick ist und man wirklich mit so wenig Zeit auskommt, bei Euch bezweifle ich das aber mal, schon wegen der Eigenart wie der AG versucht in die BR-Arbeit Einfluss zu nehmen. Fragt Euren AG mal, ob er sich mit dem Terminus "Behinderung der BR-Arbeit" schon mal auseinandergesetzt hat und ob er weiss welche Strafen darauf stehen ;-)
Des Weiteren sollte er mal der Personalabteilung den Tipp geben, das benötigte Personal ohne die BRM zu planen - zumindest nicht voll, denn wenn ein BRM zum Arbeitsplatz kommt ist das schon gut, wenn dieser aber dem Arbeitsplatz wegen erforderlicher BR-Arbeit fern bleiben muss, darf es weder zu Engpässen im laufenden Betrieb noch zu Schwierigkeiten bei BRM kommen, die wegen dem Nachkommen ihren gesetzlichen Pflichten mit Anfeindungen anderer AN zu kämpfen haben - auch dies wäre eine Art der Behinderung der BR-Arbeit ;-)
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