Erstellt am 23.03.2015 um 20:07 Uhr von Pickel
Erstellt am 23.03.2015 um 20:28 Uhr von Moreno
Aber ihr könnt die Arbeitnehmer schon über ihre Rechte aufklären und ihnen helfen ihr Recht zu bekommen!
Erstellt am 24.03.2015 um 09:31 Uhr von Kölner
@Pickel
Je nach Lage würde dennoch im Rahmen der Ausschüttungskriterien 8 (und damit auch mithin über die Größe der Summe/AN) ein MBR bestehen.
Dennoch gilt: Die Wegnahme und das Gewähren an sich ist MBR-frei und ein Einfordern ggf. individualrechtlich zu bewerten.
Erstellt am 24.03.2015 um 09:45 Uhr von Pickel
Kölner: natürlich. Mir ging es nur um die Durchsetzbarkeit gem. BÜ.
Sollte der BR seine MB in Form einer BV einbringen, wäre dies aber sogar für die BÜ hinderlich.
Erstellt am 24.03.2015 um 09:56 Uhr von gironimo
Als Betriebsräte seit Ihr ja auch Arbeitnehmer und von der Nichtzahlung betroffen. Ihr könnt also den Prozess gut exemplarisch für die AN führen (jeder für sich als Individualklage oder zusammengefasst)
Erstellt am 24.03.2015 um 10:25 Uhr von Kölner
@gironimo
Wie meinst Du das 'zusammengefasst'?
@Pickel
Okay, dann sehe ich das auch so.
Erstellt am 24.03.2015 um 11:40 Uhr von gironimo
Ich meine fünf (BR)-AN schlagen gleichzeitig mit einem Anwalt (oder der Gewerkschaft) beim Gericht auf.
Erstellt am 24.03.2015 um 12:25 Uhr von Pickel
Gironimo. Das ist nicht zusammengefasst, sondern x mal ein einzelner Vorgang. Man kann in Übrigen nicht einfach vor Gericht "aufschlagen". Schon gar nicht gleichzeitig.