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Gratifikationszahlung

E
Elise
Jan 2018 bearbeitet

Guten abend, liebe Wissensträger. Unsere Firma hat bisher jährlich Gratifikationen gezahlt. Nicht an alle MA, aber der BR hat die Kriterien im letzten Jahr eingesehen. Nun soll voraussichtlich in diesem Jahr keine Gratifikation gezahlt werden. Kann der BR dies als "betriebliche Übung" durchsetzen oder ist das Individualrecht jedes einzelnen Mitarbeiters? Danke Elise

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Community-Antworten (8)

P
Pickel

23.03.2015 um 21:07 Uhr

Individualrecht.

M
Moreno

23.03.2015 um 21:28 Uhr

Aber ihr könnt die Arbeitnehmer schon über ihre Rechte aufklären und ihnen helfen ihr Recht zu bekommen!

K
Kölner

24.03.2015 um 10:31 Uhr

@Pickel Je nach Lage würde dennoch im Rahmen der Ausschüttungskriterien 8 (und damit auch mithin über die Größe der Summe/AN) ein MBR bestehen. Dennoch gilt: Die Wegnahme und das Gewähren an sich ist MBR-frei und ein Einfordern ggf. individualrechtlich zu bewerten.

P
Pickel

24.03.2015 um 10:45 Uhr

Kölner: natürlich. Mir ging es nur um die Durchsetzbarkeit gem. BÜ.

Sollte der BR seine MB in Form einer BV einbringen, wäre dies aber sogar für die BÜ hinderlich.

G
gironimo

24.03.2015 um 10:56 Uhr

Als Betriebsräte seit Ihr ja auch Arbeitnehmer und von der Nichtzahlung betroffen. Ihr könnt also den Prozess gut exemplarisch für die AN führen (jeder für sich als Individualklage oder zusammengefasst)

K
Kölner

24.03.2015 um 11:25 Uhr

@gironimo Wie meinst Du das 'zusammengefasst'?

@Pickel Okay, dann sehe ich das auch so.

G
gironimo

24.03.2015 um 12:40 Uhr

Ich meine fünf (BR)-AN schlagen gleichzeitig mit einem Anwalt (oder der Gewerkschaft) beim Gericht auf.

P
Pickel

24.03.2015 um 13:25 Uhr

Gironimo. Das ist nicht zusammengefasst, sondern x mal ein einzelner Vorgang. Man kann in Übrigen nicht einfach vor Gericht "aufschlagen". Schon gar nicht gleichzeitig.

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