Treueurlaub
Hallo ! Zählen die Jahre welcher ein Kollege befristet in der Firma gearbeitet hat bei der Anrechnung von Treueurlaub mit. Wir haben einen Kollegen , welcher 6 Jahre in der Firma ist. Davon war er 2 Jahre befristet. Er müsste lt. BV einen Tag mehr Urlaub bekommen, ab 5 Jahre. VG Gerti
Community-Antworten (5)
20.01.2015 um 15:19 Uhr
Gerti, warum sollen diese Jahre nicht mitzählen? Solange im AV, BV oder TV dazu nichts anderes geregelt ist, ist auch eine befristete Anstellung eine Anstellung, die zur Betriebszugehörigkeit zählt, zumindest, solange es keine Unterbrechung gab.
20.01.2015 um 15:45 Uhr
schau mal in die BV selbst. Ansonsten würde ich mit § 4 Abs. 2 TzBfG argumentieren
20.01.2015 um 16:17 Uhr
...... eine gute Gelegenheit, mit dem AG über eine Konkretisierung der BV zu sprechen.
Ergänzend zu paula: Auch das BetrVG geht schon davon aus, dass AN nach "Recht und Billigkeit" behandelt werden.
20.01.2015 um 18:58 Uhr
Die Entfristung begründet einen neuen AV. Daher ist es so einfach nicht zu beantworten ohne den Inhalt zu kennen.
Wenn da zB steht "mindestens seit X Jahren im Unternehmen" wohl ja
Wenn da zB steht "Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis seit mind. X Jahren ununterbrochen besteht" wohl eher nein.
20.01.2015 um 21:22 Uhr
@ Pickel
"Wenn da zB steht "Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis seit mind. X Jahren ununterbrochen besteht" wohl eher nein."
Jau ... MA ist seit 6 Jahren im Betrieb, da wird man wohl von einem Beschäftigungsverhältnis derselben Zeitdauer ausgehen dürfen ...
Da ist diese Seite wahrscheinlich hilfreicher ... www.pickelschnellloswerden.de