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Urlaubsschutzgesetz

B
belfiore
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich wollte mal hier im forum fragen was die gesetzeslage sagt im fall von dauerkranken nach wieder eintritt ins berufsleben?

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Community-Antworten (3)

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ickederdicke

15.01.2015 um 08:32 Uhr

Schau mal unter Betriebliches Eingliederungsmanagement ( Falls der MA schwerbehindert oder Gleichgestellt ist: Integrationsverfahren ). Auch der aufgelaufene Urlaub wird ein Thema sein, da gibt es nach EuGh Urteil eine , salopp ausgesagt, zusätzliche 15 monatige Verfallsfrist. Weiteres kommt oft auf den Individualfall an.

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Moreno

15.01.2015 um 10:08 Uhr

Also ich finde die Frage lässt sich nicht so beantworten. Was gibt es denn für ein Problem? Normalerweise macht ein AN nach ein einer längeren Krankheit eine Wiedereingliederung (Hamburger Modell) und wenn alles gut läuft arbeitet er dann nach einem bestimmten Zeitraum wieder.

M
Moreno

15.01.2015 um 10:30 Uhr

Oh hatte Überschrift nicht gesehen :-) hier noch ein Beitrag zum Thema von der VDK was Ickederdicke schon angedeutet hat.

Krankheitstage zählen für den Urlaubsanspruch genauso wie Arbeitstage. "Das ist auch so, wenn der Arbeitnehmer ein ganzes Urlaubsjahr krank war. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 9 AZR 353/10) müsse der Urlaub aber spätestens 15 Monate nach Ende des Kalenderjahrs genommen werden. Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2012 zum Beispiel verfallen bei Langzeitkranken also erst nach dem 31. März 2014.

Diese Regelung stellt Langzeitkranke zwar besser als normale Arbeitnehmer, die ihren Urlaub spätestens bis Ende März des nächsten Jahres nehmen müssen. Andererseits sorgt sie dafür, dass Kranke ihre Urlaubsansprüche nicht mehr unendlich ansammeln können. Diese Auffassung wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt.

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