ich komme noch mal auf die Raumplanung zurück. Es geht nicht um das "Wie" die Räume ausgestattet sein sollen, sondern um das "Wer". nach welcher gestzlichen Regel habe ich MBR, dass ich bestimmen kann, ob eine Kollege im 2er oder 4er-Zimmer oder OpenSpace sitzt und mit wem, also mit Müller oder mit Lehmann. Wer bekommt ein Einzelzimmer? Oder ist das dem Direktionsrecht des AG unterlegen? Ich habe nichts gefunden, auf das ich mic´h berufen kann. Es steht meistens nur drin, ist sinnvoll BR zu beteiligen, aber wenn der AG das nicht will??