Buchbestellung
Hallo ich hab eine Frage an euch: ich sbv und habe mir den SGB IX als Kommentar bestellt, der Arbeitgeber sagt mir ich könne ihn in der Bibliothek ausleihen und wenn ich ihn nicht mehr brauch soll ich ihn zurück schicken. Steht mir nicht ein eigenes Exemplar zu?
Community-Antworten (9)
17.12.2014 um 16:34 Uhr
Frage doch mal Deinen AG, ob er es auch so macht, wenn er ein Buch braucht.
Wenn Du etwas im Gesetz oder Kommentar nachlesen musst, dann doch gleich und nicht erst Tage später.
Keine Frage: Die erforderliche Literatur muss im Büro zur Verfügung stehen - und natürlich immer wieder aktuelle Ausgaben.
17.12.2014 um 16:42 Uhr
Kann ich ihm mit dem Paragraph 96 .8 kommen?
17.12.2014 um 17:02 Uhr
"ich sbv und habe mir den SGB IX als Kommentar bestellt"
Dan bist du schon einmal falsch vorgegangen. Du darfst nicht selbst bestellen, sondern nur den Bedarf feststellen und beschließen dass eine Bestellung vom AG angewiesen werden soll. Die Rechnung wird der AG so nicht zahlen müssen.
17.12.2014 um 17:20 Uhr
Den Schritt habe ich auch gemacht, ich habe ex dem AG gegeben und er hat es bestellt und in der Bibliothek liegen, so daß ich es ausleihen muss. Ich bin aber nicht in dem Haus wo die Bibliothek ist sondern in einer Tochtergesellschaft.
17.12.2014 um 17:23 Uhr
Wenn er es so wie von dir beschlossen bestellt hat, dann hat er es auch an dich zu übergeben und nicht an Position X auszulegen. Er ist natürlich auch für die (Organisation der) Übergabe verantwortlich. Solange ist der Beschluss nicht umgesetzt.
17.12.2014 um 18:15 Uhr
Ich soll es halt immer bestellen und wieder zurück senden, was kann ich dafür tun das es bei mir bleibt?
17.12.2014 um 20:19 Uhr
Hast du schon mal eine Schulung zur Schwerbehindertenvertrtung besucht? Diese hat füf dich zwei entscheidende Vorteile: 1. Du lernst deine Rechte und Pflichten kennen 2. Du bekommst meistens eine kommentierte Ausgabe des SGBIX ausgehändigt. Dein AG muss diese Schulung bezahlen.
17.12.2014 um 21:22 Uhr
@ Olegfd
Dann mach daraus eine Dauerleihe!
Was der AG da praktiziert, ist natürlich für den Eimer. DIR steht als SBV eine Kommentierung zum SGB IX zu, in die DU JEDERZEIT reingucken können musst.
Wenn der AG gerne ein solches Exemplar in seiner Bibliothek stehen haben möchte, soll er halt noch eine zweite Kommentierung kaufen.
17.12.2014 um 21:26 Uhr
Ich habe es mir bestellen lassen, da der AG mir keinen online Zugang zum "schwerbehinderten recht online" beim bund-verlag nicht geben will.